Bekanntgabe Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und der Baulanderschließungsgesellschaft mbH R + J KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.03.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass im Rechtsstreit mit der Baulanderschließungsgesellschaft mbH die Gemeinde Dischingen durch Herrn Prof. Dr. Hans-Jörg Birk vertreten wird. Herr Prof. Dr. Birk hat die Gemeindeverwaltung per E-Mail am 25.02.2020 folgendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart mitgeteilt:

„Auf die Klage wird festgestellt, dass der Beklagten der von dieser gegen die Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Herstellung des Durchlasses unter der Fleinheimer Str. aufgrund des zwischen den Parteien am 12.11.1999 abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrags und Erschließungsvertrags nicht zusteht. Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschaft der KSK Heidenheim vom 15.03.2000 (AZ: 32fcü-kk) freizugeben. 
 
Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Das vollständige Urteil mit Begründung liegt derzeit noch nicht vor und soll erst in den nächsten Tagen zugestellt werden. 

Sobald das vollständige Urteil vorliegt wird Herr Prof. Dr. Birk eine rechtliche Bewertung vornehmen und der Gemeinde einen Vorschlag über das weitere Vorgehen unterbreiten.

Datenstand vom 04.11.2021 16:12 Uhr