Bebauungsplan „Hülenfeld – 1. Änderung“ in Demmingen; Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.03.2020 ö 7

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass aufgrund einer Bauanfrage die Gemeinde Dischingen eine Änderung des Bebauungsplans „Hülenfeld“, der im Jahr 1990 genehmigt wurde, anstrebt.
Die Erste Änderung des genannten Bebauungsplans beinhaltet die Erweiterung um eine allgemeine Wohnbaufläche in nordwestlicher Randlage, einem Teilbereich des Flurstücks 592/4. Diese Wohnbaufläche wird für ein weiteres Baugrundstück ausgewiesen. Die geplante Baugrenze orientiert sich an den vorhandenen Baugrenzen, damit der bestehende Gebietscharakter gewahrt wird. Die fußläufige Erschließung erfolgt über das Flurstück 592/17 mit Anbindung an die Wendeanlage im Stichweg „Im Hülenfeld“. Optional ist eine Zufahrt von der Eglinger Straße aus möglich. Die Müllentsorgung wird ausschließlich über die Wendeanlage erfolgen.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Weiterentwicklung des Gebiets soll durch die Erstellung des Bebauungsplans „Hülenfeld, Erste Änderung“ geschaffen werden.

Das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim hat hierfür einen Lageplan zum Bebauungsplan „Hülenfeld, Erste Änderung“ in der Fassung vom 02.03.2020 ausgearbeitet.

Der Ortschaftsrat Demmingen hat der Aufstellung der Bebauungsplanänderung bereits in seiner Sitzung am 25.09.2019 zugestimmt. 

Anschließend stellt Herr Kolb die Planung anhand beigefügter Präsentation vor. 

Dokumente
DIS201534-AS-LP500_Hülenfeld,ErsteÄnderung (.pdf)
Präsentation-02.03.2020 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:12 Uhr