Baugesuch Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Antoniusstraße 5, Dunstelkingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.03.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 162, Antoniusstraße 5, Dunstelkingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Gegenüber den Festsetzungen des BB-Planes „Am alten Sportplatz – Änderung“ ist das Bauvorhaben mit einer tiefer gesetzten EFH und einer geänderten Dachneigung geplant. Des Weiteren ragt der Dachvorsprung teilweise, welcher größer ausgeführt werden soll, über das festgesetzte Baufenster hinaus. Die geplante Garage soll ebenfalls außerhalb dem Baufenster als westliche Grenzbebauung erstellt werden. Das dazugehörige Zeltdach des Wohnhauses soll eine andere Dachfarbe als wie im BB-Plan festgesetzt erhalten und auch die Traufhöhe wird überschritten.
       Begründung:
       Die Garage außerhalb des Baufensters wird als städtebaulich vertretbar erachtet, da die Nachbarbebauung ebenfalls eine Baugrenzenüberschreitung aufweist und dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Dachvorsprung ringsum beträgt bei diesem Fertighaustyp konstruktiv 0,639 m und überschreitet die südliche Baugrenze. Dies wird als vertretbar erachtet, da die Nachbarbebauung nicht beeinträchtigt wird und es sich um ein untergeordnetes Bauteil handelt. Die geplante Dachneigung von 22° ist laut Meinung der Verwaltung ebenfalls vertretbar, da die vorgeschriebene Firsthöhe eingehalten wird. Die abweichende gewünschte Dachfarbe von anthrazitfarben kommt in der Nachbarbebauung ebenfalls vor. Beide Punkte gewährleisten ein Einfügen des geplanten Bauvorhabens in die 
bestehende Bebauung. Aufgrund der Topographie des Baugrundstückes soll die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe um 0,695 m tiefer als die im BB-Plan stehende Höhe von 573,600 üNN gesetzt werden, da ansonsten eine mächtige Auffüllung nötig wäre. Die Überschreitung der vorgeschriebenen Traufhöhe von 6,00 m wird als vertretbar erachtet, da die Firsthöhe von 10,00 m und die Traufhöhe gem. BB-Plan von 573,600 m + 6,00 m = 579,600 m mit der Planung um 10 cm unterschritten wird und sich das Gebäude so dennoch in die Umgebungsbebauung einfügt.    


Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus erhält die Außenmaße von 11,25 m x 11,25 m. Das Zeltdach soll mit einer Dachneigung von 22° und einer Traufhöhe von 6,80 m ab EFH errichtet werden. Die mit einem Flachdach, ebenfalls nicht unterkellerte Doppelgarage, ist mit den Außenmaßen von
6,00 m x 6,00 m und einer Wandhöhe von ca. 2,60 m ab Oberkante Gelände vorgesehen.         

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Lageplan, Antoniusstraße 5, Dunstelkingen (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:12 Uhr