Bestellung der Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschuss Heidenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.03.2020 ö 4

Sachverhalt

Gemeinderat Pappe ist hierbei befangen und rückt vom Tisch ab.

Kämmerer Schabel berichtet, dass auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Wertermittlung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und Bildung eines „Gemeinsamen Gutachterausschusses Heidenheim“ die Gemeinde angehalten ist, einen stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Gutachter vorzuschlagen. Diese Vereinbarung soll zum 01.07.2020 in Kraft treten und gilt zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren.

Mit dem Inkrafttreten erlischt die Aufgabe des Gutachterausschusses bei der Gemeinde Dischingen und damit auch die Ernennung der bisher bestellten Gutachter. Für das weitere Vorgehen sollen von der Gemeinde Dischingen ein stellvertretender Vorsitzender und zwei Gutachter zur Mitwirkung im dem Gemeinsamen Gutachterausschusses Heidenheim vorgeschlagen werden. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf § 2 Abs. 2 und 3 der gemeinsamen Vereinbarung.

a) Anforderungskriterien für die Gutachter:
Die vorgeschlagenen Gutachter sollen nach dem BauGB in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaften, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.

Zudem gelten die Regularien der Stadt Heidenheim:
Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat 1985 beschlossen, Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben nicht mehr zu bestellen.
Des Weiteren erwartet der Gemeinderat der Stadt Heidenheim die Rückgabe des Gutachterehrenamtes sobald das bestellte Mitglied aus seiner fachspezifischen hauptberuflichen Tätigkeit ausscheidet oder dessen Zugehörigkeit zu einer mit der 
Bewertung von Grundstücken befassten Institution endet. Dieser Passus ist Bestandteil der Ernennungsurkunde.
b) Zusätzliches Anforderungskriterium für den stellvertretenden Vorsitzenden:
Der stellvertretende Vorsitzende soll den Vorsitzenden im Gemeindegebiet vertreten, in deren Gebiet die zu beratenden Gutachten liegen und vorzugsweise Bediensteter der Gemeinde sein.

Um die Kriterien zu erfüllen, kommen aus dem Kreis der derzeit bestellten Gutachter nur drei Personen in Frage:

  • Dirk Schabel
  • Harald Wörner, Ortsbaumeister
  • Karl-Heinz Pappe, Bauunternehmer

Datenstand vom 04.11.2021 16:12 Uhr