Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Heidenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.03.2020 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel informiert, dass der Gemeinderat im Rahmen der Klausurtagung am 04.01.2019 die Verwaltung ermächtigt hat mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis Heidenheim eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses (mit Geschäftsstelle in Heidenheim) und der damit verbundenen Übertragung der Aufgabe zu erarbeiten und danach dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vereinbarungsentwurf wurde federführend von der Stadt Heidenheim erstellt, vom Regierungspräsidium geprüft und liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

Die zeitliche Planung sieht vor, dass bis Anfang März 2020 die Beschlüsse aus den Gemeinden bei der Stadt Heidenheim vorliegen und am 24.03.2020 der Gemeinderat der Stadt Heidenheim einen entsprechenden Beschluss fassen kann. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Bürgermeister werden diese zur Genehmigung beim Regierungspräsidium eingereicht.

Nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist diese mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, der Gutachterausschussgebührensatzung und der Verwaltungsgebührensatzung, Gebührenverzeichnis Nr. 31, der Stadt Heidenheim sowie der Erstreckungssatzung von allen Beteiligten öffentlich bekannt zu machen.

Die Bestellung der Gutachter in den "Gemeinsamen Gutachterausschuss Heidenheim" erfolgt in der Gemeinderatssitzung der Stadt Heidenheim am 26. Mai 2020. Die Benennungsvorschläge dazu sollen von den Gemeinden bis spätestens 27. April 2020 der Stadt Heidenheim mitgeteilt werden.
Zum 01.07.2020 soll die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Wertermittlung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und Bildung eines „Gemeinsamen Gutachterausschusses Heidenheim“ in Kraft treten. Diese Vereinbarung liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Wesentliche Inhalte der Vereinbarung:

1. gemeinsamer Gutachterausschuss
Zur Verbesserung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse wird bei der Stadt Heidenheim ein gemeinsamer Gutachterausschuss gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) für die Stadt Heidenheim und alle Städte und Gemeinden des Landkreises Heidenheim (nachstehend alle "Mitgliedsgemeinden" genannt) gebildet.

2. Zusammensetzung "Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim"
Der "Gemeinsame Gutachterausschuss Heidenheim" besteht aus insgesamt 46 ehrenamtlichen Gutachtern, zwei landwirtschaftlichen Sachverständigen plus einem Bediensteten sowie einem Stellvertreter der zuständigen Finanzbehörde. Für den gemeinsamen Gutachterausschuss können die Mitgliedsgemeinden in eigener Verantwortung Mitglieder vorschlagen:
• Stadt Heidenheim        Vorsitzender
• Stadt Heidenheim        2 stellv. Vorsitzende        5 Gutachter
• Stadt Giengen        1 stellv. Vorsitzender        4 Gutachter
• Stadt Herbrechtingen        1 stellv. Vorsitzender        3 Gutachter
• Gde. Gerstetten        1 stellv. Vorsitzender        3 Gutachter
• Gde. Steinheim        1 stellv. Vorsitzender        3 Gutachter
• Gde. Königsbronn        1 stellv. Vorsitzender        3 Gutachter
• Gde. Nattheim        1 stellv. Vorsitzender        3 Gutachter
• Gde. Sontheim/Brenz        1 stellv. Vorsitzender        3 Gutachter
• Stadt Niederstotzingen        1 stellv. Vorsitzender        2 Gutachter
• Gde. Dischingen        1 stellv. Vorsitzender        2 Gutachter
• Gde. Hermaringen        1 stellv. Vorsitzender        2 Gutachter
3. Sitzungen
An den Sitzungen des Gutachterausschusses zur Beratung und Beschlussfassung nehmen in der Regel der Vorsitzende und mindestens zwei weitere Gutachter teil. Vorrangig sollen örtlich vorgeschlagene Gutachter eingesetzt werden. Zur Beschlussfassung über die Bodenrichtwerte einer Mitgliedsgemeinde sollen alle Gutachterinnen und Gutachter der Mitgliedsgemeinde eingeladen werden. Gemeinden mit vergleichbaren Marktverhältnissen können zu einer Sitzung zusammengefasst werden.

4. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des "Gemeinsamen Gutachterausschusses Heidenheim" wird bei der Stadt Heidenheim eingerichtet. Die erforderlichen Räumlichkeiten und die Ausstattung mit Personal, Sachmitteln und der technischen Ausstattung obliegen der Stadt Heidenheim. Die Organisation der Gutachterausschusssitzungen obliegt der Geschäftsstelle.

5. Zusammenarbeit
Den Mitgliedsgemeinden obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstiger vertragsdienlicher Unterstützung. Zur Förderung des Informationsaustausches und zur Regelung von auftretenden Problemen lädt der Vorsitzende mindestens einmal im Jahr die stellvertretenden Vorsitzenden aus den Mitgliedsgemeinden zu einer Arbeitssitzung ein. Die Geschäftsstelle berichtet über ihre Tätigkeit und die angefallenen Kosten.

6. Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte
Die Kaufverträge werden in der gemeinsamen Geschäftsstelle in einer elektronischen Kaufpreissammlung erfasst und soweit möglich ausgewertet. Die Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden gemäß § 12 GuAVO alle zwei Jahre ermittelt. Jede Gemeinde erhält eine Zusammenstellung ihrer Bodenrichtwerte zur öffentlichen Bekanntgabe in elektronischer Form. Die Geschäftsstelle übermittelt die Daten an BORIS-BW. Im Grundstücksmarktbericht werden alle Gemeinden dargestellt. Die Geschäftsstelle übermittelt die erhobenen Daten regelmäßig an datenerhebende Stellen des Landes, Bundes und der Europäischen Union.

7. Gebührenerhebung und Gebührensatzung
Die Stadt Heidenheim kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Heidenheim und die jeweiligen Gebiete der Mitgliedsgemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ.) Dies sind:

       die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) und
       die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung), hier Gebührenverzeichnis Nr. 31,

soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Die Beteiligten sind sich einig, dass die Stadt Heidenheim dieses Recht durch Erlasse einer Erstreckungssatzung wahrnimmt.

8. Kosten und Kostenerstattung
Sämtliche bei der Stadt Heidenheim bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung anfallenden Kosten, die unmittelbar mit der Erfüllung der übertragenen Aufgabe verbunden sind, werden mit den Gebühren oder sonstigen Einnahmen verrechnet. Die Kosten bemessen sich nach den tatsächlichen Personalkosten zuzüglich der Sach- und Gemeinkosten nach dem jeweils aktuellen Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) über die Kosten eines Arbeitsplatzes, wobei ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % angesetzt wird. Die Personalkosten des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden, soweit sie Bedienstete der Gemeinden sind, tragen die Gemeinden selbst.

Soweit die Kosten nicht durch Gebühren oder sonstige Einnahmen des Gutachterausschusses gedeckt sind, werden sie nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Beteiligten verteilt und von diesen erstattet. Die Abrechnung erfolgt jährlich durch die Geschäftsstelle und wird den Beteiligten mit einem Geschäftsbericht übersandt. Die Stadt Heidenheim ist berechtigt, unterjährig zum 30. Juni eines jeden Jahres eine angemessene Vorauszahlung auf den zu leistenden Kostenersatz zu erheben. Die Vorauszahlung ist zeitgleich mit der Abrechnung abzurechnen. Eine Erstattung wird mit der Vorauszahlung verrechnet. Für das 2. Halbjahr 2020 erfolgt die Vorauszahlung zum 30. September 2020.

Dokumente
2018-12-28 Zusammenlegung Gutachterauschuss (.pdf)
2019-12-20_1 Entwurf Lesefassung öffentlich-rechtliche Vereinbarung (.pdf)
2019-12-20_2 Änderungsentwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung (.pdf)
2019-12-20_3 Änderungsentwurf Gutachterausschussgebührensatzung Stadt Heidenheim (.pdf)
2019-12-20_4 Änderungsentwurf Verwaltungsgebührensatzung (.pdf)
2019-12-20_5 Kostenkalkulation (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:12 Uhr