Entwidmung des gemeindeeigenen Feldweges Flst.-Nr. 2542 der Gemarkung Dischingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 02.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat am 31.10.2019 beschlossen hat, den gemeindeeigenen Feldweg Flst.-Nr. 2542 der Gemarkung Dischingen zu entwidmen.
Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Entbehrlich ist der Feldweg, weil dieser bereits bewirtschaftet wird. Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 08.02.2020 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen das Verfahren vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 08.11.2019 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.
Die Gemeinde beabsichtigt, den Feldweg nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an einen angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern.
Dokumente
Entwidmung Flst.-Nr. 2542 Dischingen öffentliche Bekanntmachung 20191108 Plan (.pdf)
Datenstand vom 04.11.2021 16:12 Uhr