Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 28. Januar 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
1.185.691
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
1.185.691

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
0

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
904.607
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
966.191
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
- 61.584
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
1.559.100
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
2.918.954
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 1.359.854
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 1.421.438
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
1.593.273
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
171.835
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
1.421.438
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
0

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
         1.593.273 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       0 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       210.000 EUR.

Dokumente
2020-01-27 EB Abwasser Wirtschaftsplan 2020 (.pdf)
2020-01-28 EBA WiPlan2020 - Präsentation Gemeinderat (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 17:46 Uhr