Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 28. Januar 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
806.006
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
802.285
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
3.721
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
3.721

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
759.006
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
662.285
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
96.721
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
33.400
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
891.700
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 858.300
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 761.579
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
857.694
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
96.115

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
761.579
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
0

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
         857.694 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       63.600 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       140.000 EUR.

Dokumente
2020-01-27 EB Wasser Wirtschaftsplan 2020 (.pdf)
2020-01-28 EBW Wirtschaftsplan 2020_Präsentation (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 17:46 Uhr