Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2020 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.01.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
9.409.896
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
11.843.242
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
- 2.433.346
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
 
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
 

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
 
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
- 2.433.346


2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
9.395.776
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
11.393.242
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
- 1.997.466
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
3.670.540
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
7.205.700
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 3.535.160
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 5.532.626
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
2.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
85.940
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
1.914.060
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
- 3.618.566

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 
       2.000.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       310.500 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf         2.350.000 EUR



§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 
1.         für die Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf         400 v. H.
b)        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         410 v. H.
der Steuermessbeträge;          
2.         für die Gewerbesteuer auf         370 v. H.
der Steuermessbeträge.

Dokumente
2020-01-27 HHPlan und HHSatzung 2020 (.pdf)
2020-01-28 HH2020 - Präsentation Gemeinderat (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 17:46 Uhr