Wasserversorgung Demmingen, Wagenhofen und Reistingen - Beschlussfassung über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Klausurtagung, 03.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 03.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass über den Tiefbrunnen Demmingen derzeit durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung die Ortschaften Demmingen, Wagenhofen und Reistingen mit Trinkwasser versorgt werden. Da das Entnahmerecht der Gemeinde aus dem Tiefbrunnen Demmingen abgelaufen ist, muss dieses neu beantragt werden. Die Genehmigung wird allerdings nur erteilt, wenn das bisher nur fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt wird. Dieses erstreckt sich derzeit über Teilflächen der Gemarkungen Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen. Es wurden deshalb verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht und diese bei einer Bürgerversammlung am 05.11.2019 in Eglingen öffentlich vorgestellt.

Daraufhin hat der Ortschaftsrat Demmingen am 12.11.2019 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, eine rechtlich unverbindliche Bürgerbefragung in den betroffenen Teilorten Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bürger zu erhalten. Das Ergebnis soll dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe dienen. 

Der Ortschaftsrat Eglingen hat am Donnerstag 14.11.2019 diese Entscheidung zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat beschloss am 20.11.2019, die Bürgerbefragung anhand des vorgestellten Befragungsbogens durchzuführen und die Sanierungskosten für den Tiefbrunnen Demmingen in Höhe von 73.000 Euro in den Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2020 einzustellen. 
Die Befragungsfrist ist am 06.12.2019 abgelaufen. Dennoch gingen bis zum 12.12.2019 ausgefüllte Befragungsbögen bei der Gemeindeverwaltung ein. Insgesamt wurden 1.290 Fragebögen an die Bürger über 16 Jahre der Ortschaften Demmingen (364), Dunstelkingen (415) und Eglingen (511) verschickt. Zurück kamen 618 gültige (= 47,91%) und 6 ungültige (=0,465%) Fragebögen. 
In allen drei Teilorten hat sich jeweils mehr als die absolute Mehrheit der antworteten Befragten für die Variante 3 ausgesprochen:
„Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen. Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung für die Gemeinde Dischingen weiterbetrieben und zunächst kein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Das Wasser aus dem Tiefbrunnen wird regelmäßig beprobt (zweimal jährlich). Sollte sich bei den Beprobungen ergeben, dass sich die Wasserqualität nachhaltig verschlechtert, wird die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets vom Gemeinderat erneut geprüft.“

In Demmingen stimmten 59,04% für diese Variante, in Dunstelkingen 73,8% und in Eglingen 68,8%. 

Für die Variante 1 „Der Tiefbrunnen Demmingen wird weiterhin als Trinkwasserversorgung betrieben und ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt“ stimmten in Demmingen 33,6%, in Dunstelkingen 13,8% und in Eglingen 18,3%.

Für die Variante 2 „Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen. Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung für die Gemeinde Dischingen weiterbetrieben und ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt“ stimmten in Demmingen 7,4%, in Dunstelkingen 12,4% und in Eglingen 12,9%.
 
Der Ortschaftsrat Demmingen hat am 15.12.2019 aufgrund des Umfrageergebnisses einstimmig eine Empfehlung für die Variante 3 ausgesprochen.

Das Ergebnis der unverbindlichen Bürgerbefragung wurde dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 18.12.2019 bekanntgegeben. 
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Gemeinderat bei seiner Entscheidung das Ergebnis der Bürgerbefragung und den Beschluss des Ortschaftsrates Demmingen berücksichtigen und der Variante 3 den Vorzug einräumen. Es wäre in diesem Fall allerdings noch zu prüfen, ob die Wasserleitung vom Egauwasserwerk bis zum Hochbehälter Demmingen und der Hochbehälter Demmingen vom Eigenbetrieb Wasserversorgung oder dem Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe betrieben wird. 
Dem Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe gehören die Gemeinde Dischingen mit den Gemeindeteilen Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen sowie die Stadt Neresheim für den Ortsteil Kösingen an. Über die Aufnahme von weiteren Mitgliedern entscheidet nach der Verbandssatzung die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von Dreivierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl. Nachdem der Verbandsversammlung sechs Vertreter der Gemeinde Dischingen und vier Vertreter der Stadt Neresheim angehören, kann Demmingen nur mit Zustimmung der Stadt Neresheim in den Verband aufgenommen werden. Da die wirtschaftlichste Lösung angestrebt werden sollte, schlägt die Verwaltung vor, dem Steuerberater der Gemeinde, Herrn Schmitz, einen entsprechenden Prüfungsauftrag zu erteilen. Auf Grundlage des Prüfungsergebnisses soll dann vom Gemeinderat entschieden werden, ob ein Aufnahmeantrag an den Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe gestellt wird. 

Datenstand vom 04.11.2021 17:45 Uhr