Bebauungsplan "Eisbühl-Zwinkelweg"; - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Planentwurfs - Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Anhörung der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 18.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Jakl Herrn Helmut Kolb vom Ing.-Büro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde Dischingen im Hauptort Dischingen aktuell noch über einen Bauplatz in der Ortsmitte zur Wohnbebauung und eine Gewerbegebietsfläche verfügt. Um der bestehenden Nachfrage nach Bauplätzen gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde ein Baugebiet auszuweisen. 

Zwischen der Straße „Zwinkelweg“ und der „Abt-Scheyrle-Straße“ liegt das Grundstück Flst.-Nr. 1010/7, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Es wird vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eisbühl“ umfasst und ist hier als öffentliche Grünfläche /Fläche für Gemeinschaftsbedarf ausgewiesen. Tatsächlich wird das Grundstück aktuell landwirtschaftlich genutzt und ist hierfür an einen örtlichen Landwirt verpachtet. 

Die Gemeinde beabsichtigt nun, dieses Grundstück der Wohnbebauung zuzuführen. Das Plangebiet „Eisbühl/Zwinkelweg“ trägt zur Innenentwicklung der Gemeinde Dischingen bei, da es sich dabei um eine Fläche inmitten bereits bestehender Wohngebiete handelt. Mit der Erschließung dieses innerörtlichen Potentials wird auch die Vorgabe einer flächenschonenden Gewinnung von Bauland erfüllt.  
Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde aufgrund seines Honorarangebots vom 28.11.2019 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren kann in Abstimmung mit dem Landratsamt Heidenheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Das Ing.-Büro Kolb hat nun einen Bebauungsplanentwurf erstellt, den Herr Helmut Kolb im Folgenden vorstellen wird. 
Das Plangrundstück grenzt im Norden an einen bestehenden Gewerbebetrieb an. Deshalb wurde im Vorfeld auch das Ing.-Büro Loos & Partner aus Allmendingen mit der Erstellung eines Schallschutznachweises beauftragt. Herr Pomes kam zu dem Ergebnis, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind. Es ist deshalb vorgesehen, an der nördlichen Grenze des Plangebietes eine Lärmschutzwand zu erstellen. Außerdem kann bei der nördlichen Baureihe nur eine eingeschossige Bebauung zugelassen werden. Das Ergebnis des Schallschutznachweises wurde in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Die Errichtung eines Lärmschutzwalls wird nicht empfohlen, weil hierfür zu viel Fläche verloren gehen würde und die nördliche Bauplatzreihe so vermutlich nicht realisierbar wäre. 
Wenn das Bebauungsplanverfahren ohne größere Verzögerungen und Vorkommnisse durchgeführt werden kann, sieht der Zeitplan bis spätestens Mai den Satzungsbeschluss vor. Parallel sind die Bauplatzpreise festzulegen, sodass im Sommer mit der Vermarktung der Flächen und im Herbst mit der Erschließung begonnen werden kann. 
Der betroffene Gewerbetreibende und der Landwirt wurden von dem Vorhaben im Vorfeld der Sitzung in Kenntnis gesetzt.

Dokumente
191216_BPlan_E_Eisbühl Zwinkelweg_Schriftlicher Teil (.pdf)
191216-BPlan_E_Eisbühl Zwinkelweg_Begründung (.pdf)
191216-E-Eisbühl Zwinkelweg_Zeichnerischer Teil (.pdf)
imagePartner (.pdf)
Lageplan Lärmschutz (.pdf)
Lageplan Lärmschutz mittlerer Teil (.pdf)
Lageplan Lärmschutz östlicher Teil (.pdf)
Lageplan Lärmschutz westlicher Teil (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:03 Uhr