Neufassung der Abwassersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.11.2019 die Höhe der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für den Zeitraum 2020 – 2022 neu beschlossen hat.

Für die rechtswirksame Umsetzung ist eine Änderung der Abwassersatzung vom 07.11.2011 (zuletzt geändert am 19.12.2012) erforderlich. Das Landratsamt Heidenheim hat in seinem Schreiben vom 09.07.2013 neben der bereits in der Sitzung am 20.11.2019 vorgetragenen Fragestellung zur Rechtmäßigkeit der Grundgebühren in der Abwasserentsorgung auch auf einige fehlerhafte Gesetzesverweise und redaktionelle Auffälligkeiten hingewiesen: Im bisherigen Satzungstext wird statt „die Gemeinde“ überwiegend „der Eigenbetrieb“ verwendet. Da der Eigenbetrieb keine juristische Selbständigkeit besitzt und auch wegen der Einheitlichkeit der Begriffe empfiehlt das Landratsamt, in der Satzung durchgängig den Begriff „die Gemeinde“ zu verwenden. Nachdem der Begriff „Eigenbetrieb“ in der bisherigen Satzung 78-mal genannt ist, wäre der Aufwand für eine Änderungssatzung unverhältnismäßig hoch. Die damaligen Hinweise des Landratsamts sowie redaktionelle Änderungen der Mustersatzung des Gemeindetags wurden in die Neufassung aufgenommen. Zudem wurde dem Landratsamt kurzfristig der Entwurf der Neufassung vorgelegt. Auch die aktuellen Anmerkungen hierzu wurden in die Neufassung berücksichtigt. Zur besseren Vergleichbarkeit liegt dieser Beschlussvorlage ein Satzungsvergleich bei, in dem die vorgenommenen Änderungen farblich hervorgehoben sind sowie die Neufassung, in der alle Änderungen enthalten sind.

Nachfolgend werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen erläutert (siehe auch Anlage):
1) § 13 Kostenerstattung
Absatz 1 enthält bisher eine Reglung wonach die Kosten der Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse nur dann vom Eigentümer zu tragen sind, wenn sie von ihm veranlasst wurden. Das Landratsamt sieht mit dieser Regelung zwar keinen Widerspruch mit geltendem Recht, betont aber, dass dies aus Sicht der Gemeinde sehr nachteilig sein könnte. Zum einen könne es bei der Frage, wer die Maßnahme veranlasst hat, immer wieder zu Schwierigkeiten kommen, zum anderen – und das wäre der wichtigere Punkt – verzichte die Gemeinde beim hochverschuldeten Eigenbetrieb Abwasserentsorgung auf Einnahmen. In der Neufassung der Abwassersatzung wird deshalb das Veranlasser Prinzip gestrichen.

2) § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen
Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

3) § 33 Beitragssatz
Mit der kompletten Neufassung der Abwassersatzung wird auch der Beitragssatz neu beschlossen. Grundlage für den Beitragssatz bildet die Globalberechnung. Diese liegt derzeit noch nicht in einer aktuellen Version vor. Somit dient nach wie vor die Globalberechnung aus dem Jahr 1996 als Berechnungsgrundlage für die aktuellen Beiträge. Die Globalberechnung wird derzeit aktualisiert, eine Fertigstellung ist für das Frühjahr 2020 geplant. Die Höhe der Beitragssätze wurde deshalb in die Neufassung unverändert aus der bisherigen Satzung übernommen.

4) § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr
Die ursprünglichen Absätze 1 bis 3 können aufgrund der wegfallenden Grundgebühr gestrichen werden.
In der bisherigen Satzung war in § 40 Abs. 4 Satz 3 eine Regelung enthalten, wonach sich bei der Nutzung von Regenwasser die Schmutzwassermenge pauschal um 15 m³ pro Jahr je angefangene 50 m² der an die Regenwassernutzungsanlage angeschlossenen Fläche erhöht. Zu dieser Regelung hat ein Zweipersonenhaushalt mit einer Dachfläche von über 160 m2 (160 m2 / 50 m2 =  4  x  15 m3 = 60 m3) bei der Gemeinde Widerspruch eingelegt. Der Zweipersonenhaushalt hat einen jährlichen Wasserverbrauch von knapp 60 m3 und müsste nach der derzeitigen Regelung damit für 120 m3 Abwassergebühren bezahlen. Das Landratsamt Heidenheim hat den Widerspruch aus formellen Gründen abgewiesen aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass der Widerspruch in der Sache rechtmäßig und damit die bisherige Satzungsregelung rechtswidrig wäre.

Neu aufgenommen wurde Absatz 3. Dieser entspricht dem Wortlaut nach der Mustersatzung. Die Pauschale von 10 m3 pro Jahr und Person erscheint auf örtlicher Ebene unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs pro Person als angemessen: Im oben genannten Beispiel läge der Frischwasserverbrauch damit bei 60 m + 2 x 10 m3 = 80 m3.

Im Vergleich dazu die aktuellen Satzungsregelungen aus den Nachbargemeinden: Neresheim 10 m3, Nattheim: keine Regelung, Steinheim 12 m3, Herbrechtingen 20 m3 und Giengen 10 m3. Derzeit gibt es im Gemeindegebiet 14 Gebührenschuldner, die davon betroffen wären.

Der neue Absatz 4 wurde ebenfalls aus der Satzung der Stadt Neresheim übernommen.

5) § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr
Die ursprünglichen Absätze 1 bis 3 können ebenfalls aufgrund der wegfallenden Grundgebühr gestrichen werden.

6) § 42 Höhe der Abwassergebühren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 die Höhe der Abwassergebühren wie folgt festgelegt:

Schmutzwassergebühr: ab 2020: 3,25 € / m3 und ab 2021: 3,77 € / m3. Die bisherige Grundgebühr von 30 € / Jahr wird aufgehoben.
Niederschlagswassergebühr: ab 2020: 0,49 € / m2 und ab 2021: 0,51 € / m2. Die bisherige Grundgebühr von 30 € / Jahr wird aufgehoben.
Neuer Absatz 3: Verweis auf die Entsorgungssatzung


7) § 42a Zählergebühr
Absatz 1: Die Zählergrößen sind in der Wasserversorgungssatzung ausführlich benannt, deshalb der Verweis darauf.

8) § 43 Entstehung der Gebührenschuld
Absatz 5: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

9) § 44 Vorauszahlungen
Absatz 2: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

10) § 46 Anzeigepflicht
Absatz 5: Übernahme des Formulierungsvorschlags aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg

Dokumente
2019-11-21 Satzungsvergleich Abwasser Alt Neu (.pdf)
2019-12-02 Abwassersatzung ab 01.01.2020 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:01 Uhr