Trinkwasserversorgung von Demmingen, Wagenhofen und Reistingen; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise, insbesondere über die Durchführung einer Bürgerbefragung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Ortschaften Demmingen, Wagenhofen und Reistingen über den Tiefbrunnen Demmingen mit Trinkwasser versorgt werden. Da das Entnahmerecht der Gemeinde aus dem Tiefbrunnen Demmingen abgelaufen ist, muss dieses neu beantragt werden. Die Genehmigung wird allerdings nur erteilt, wenn das bisher nur fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt wird. Dieses erstreckt sich derzeit über Teilflächen der Gemarkungen Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen. Es wurden deshalb verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht und diese bei einer Bürgerversammlung am 05.11.2019 in Eglingen öffentlich vorgestellt.
Hierbei wurden u.a. auch die Analysewerte des Wassers aus dem Tiefbrunnen Demmingen und der Buchbrunnenquelle des Zweckverbandes Landeswasserversorgung
offengelegt. Hierbei hat sich gezeigt, dass das Wasser aus dem Tiefbrunnen Demmingen, obwohl derzeit kein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt ist, über eine sehr gute Trinkwasserqualität verfügt.

Daraufhin hat der Ortschaftsrat Demmingen am 12.11.2019 einstimmig beschlossen, eine rechtlich unverbindliche Bürgerbefragung in den betroffenen Teilorten, Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bürger zu erhalten. Das Ergebnis soll dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe dienen.
Der Ortschaftsrat Eglingen hat am 14.11.2019 diese Entscheidung zur Kenntnis genommen.

Anlässlich der Bürgerbefragung erhalten alle Bürger/innen ab dem 16.Lebensjahr einen Fragebogen zugestellt und können unter den 3 folgenden Lösungsvarianten eine Auswahl treffen:

1. Der Tiefbrunnen Demmingen wird weiterhin als Trinkwasserversorgung betrieben und  ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt.

2. Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen. Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung weiterbetrieben und ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt.

3. Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen. Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung weiterbetrieben und zunächst kein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Das Wasser aus dem Tiefbrunnen wird regelmäßig beprobt( zweimal jährlich). Sollte sich bei den Beprobungen ergeben, dass sich die Wasserqualität nachhaltig verschlechtert, wird die Ausweisung einen Wasserschutzgebietes vom Gemeinderat erneut geprüft.  

Abschließend erklärt der Vorsitzende, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung in der Gemeinderatssitzung am 18.12.2019 bekannt gegeben wird.
Welcher Lösungsvorschlag dann zur Umsetzung kommt, entscheidet der Gemeinderat bei seiner Klausurtagung am 03. Januar 2020.

Dokumente
2019-11-18 amtlicher Befragungbogen (.pdf)
2019-11-18 Präsentation Gemeinderatsitzung Tiefbrunnen (.pdf)

Datenstand vom 12.02.2021 10:50 Uhr