Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2020-2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Häuser von der Firma Schmidt und Häuser GmbH begrüßen.

Gemeindekämmerer Schabel berichtet, dass in der Gemeinde Dischingen seit dem Jahr 2013 eine verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,81 € / m3, eine Niederschlagsgebühr von 0,31 € / m2 sowie eine Grundgebühr von 60 € / Jahr (jeweils 30 € für Schmutz- und Niederschlagswasser) erhoben wird.(Gemeinderatsbeschluss / Satzung vom 19.12.2012). Aufgrund von Tarif- und Preissteigerungen wird es auf der Basis der damaligen Kalkulation zunehmend schwieriger ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Zudem hat das Regierungspräsidium Stuttgart beim Gesprächstermin am 11.12.2018 darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Fördermitteln grundsätzlich die Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten voraussetzt. Für die Gemeinde Dischingen hat das Regierungspräsidium im Vergleich mit anderen Gemeinden vergleichbarer Größe bei den Wasser- und Abwassergebühren noch „Luft nach oben“ gesehen.

Der Gemeinderat hat deshalb am 25.02.2019 beschlossen, die Wasser- und Abwassergebühren prospektiv für den Zeitraum 2020 – 2022 neu zu kalkulieren und den Auftrag dazu an die Fa. Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim zu vergeben.

Der Kämmerer erläutert, dass zwischenzeitlich die Kalkulation vorliegt vor und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Herr Häuser stellt dem Gemeinderat auch hier sehr ausführlich und detailliert seine Kalkulation vor. Für die Abwassergebühren wurden zwei Varianten berechnet: Bei Variante A handelt es sich um eine Kalkulation nach der bisherigen Gebührenstruktur (Grundgebühr und verbrauchs- bzw. flächenabhängige Gebühr).
 Die Variante B basiert nur auf einer verbrauchs- bzw. flächenabhängigen Gebühr – ohne Grundgebühr)

Er bemerkt, dass die Erhebung einer Grundgebühr bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr rechtlich bedenklich ist.


1. Gebührenkalkulation nach der bisherigen Gebührenstruktur

a) Schmutzwassergebühr:
Die Berechnung sieht im Ergebnis (Seite 17) für den Zeitraum 2020-2022 eine kostendeckende Gebührenobergrenze für Schmutzwasser von 3,25 € / m3 für 2020 / 2021 vor und 3,50 € / m3 für 2022. Dies entspricht einer Steigerung von 0,44 € bzw. 0,69 € / m gegenüber der bisherigen Satzungsregelung mit 2,81 € / m3.

b) Niederschlagswassergebühr:
Die Berechnung sieht im Ergebnis (Seite 17) für den Zeitraum 2020-2022 eine kostendeckende Gebührenobergrenze für Niederschlagswasser von 0,40 € / m2 vor. Dies entspricht einer Steigerung von 0,09 € / m gegenüber der bisherigen Satzungsregelung mit 0,31 € / m2.

2. Gebührenkalkulation nach der neuen Gebührenstruktur
Nach dem Beschluss vom 19.12.2012 und der Veröffentlichung im Nachrichtenblatt wurde die Satzungsänderung dem Landratsamt Heidenheim angezeigt. Das Landratsamt hat daraufhin mit Schreiben vom 09.07.2013 wie folgt Stellung genommen:

„Die Erhebung von Grundgebühren bei der Abwasserbeseitigung ist in der kommunalen Praxis möglich, jedoch nicht weit verbreitet (sie ist am ehesten anzutreffen in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil). Eine Regelung zu einer separaten Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung ist bisher nicht bekannt. Wenn es Empfehlungen zur Grundgebühr bei der Abwasserbeseitigung gibt, handelt es sich um eine einheitliche Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung.“

Im Weiteren führt das Landratsamt aus, dass Grundgebühren für Niederschlagswasser nur festgesetzt werden dürfen, wenn tatsächlich Niederschlagswasser eingeleitet wird. Die bisherige Satzungsregelung sieht aber eine grundsätzliche Erhebung von Grundgebühren für Niederschlagswasser vor. Dies ist nach Auffassung des Landratsamts rechtswidrig. Deshalb hat die Verwaltung das Büro Schmidt und Häuser beauftragt, mit der Variante B eine Alternative zu berechnen, die den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Abwassergebühren Rechnung trägt und alle relevanten Kosten in der Kalkulation verbrauchs- bzw. flächenabhängigen Gebühr, ohne Berücksichtigung einer Grundgebühr berechnet.

a) Schmutzwassergebühr:
Die Berechnung sieht im Ergebnis (Seite 17) für den Zeitraum 2020-2022 eine kostendeckende Gebührenobergrenze für Schmutzwasser von 3,25 € / m3 für 2020 vor und 3,77 € / m3 für 2021/2022. Dies entspricht einer Steigerung von 0,44 € bzw. 0,96 € / m gegenüber der bisherigen Satzungsregelung mit 2,81 € / m3.

b) Niederschlagswassergebühr:
Die Berechnung sieht im Ergebnis (Seite 17) für den Zeitraum 2020-2022 eine kostendeckende Gebührenobergrenze für Niederschlagswasser von 0,49 – 0,51 € / m2 vor. Dies entspricht einer Steigerung von 0,18 bzw. 0,20 € / m gegenüber der bisherigen Satzungsregelung mit 0,31 € / m2.

Bürgermeister Jakl ergänzt, dass hier bei der Entscheidung kein großer Ermessensspielraum bleibt. Der Gemeinderat muss hier eine Kostendeckung erreichen.

Abschließend weist Gemeindekämmerer Schabel noch darauf hin, dass in den Zahlen der Nachkalkulation 2018 die Nutzungsdauer der Anlagegüter von bisher 60 Jahre auf 50 Jahre reduziert wurde. Der Steuerberater der Gemeinde hat darauf in der Vergangenheit bereits einige Male hingewiesen. Auch Herr Häuser teilt diese Ansicht, dass eine Nutzungsdauer von 50 Jahren im Hinblick auf die Haltbarkeit der Kanäle als Obergrenze gewählt werden sollte.

Dokumente
2019-11-12 Variante A - GEB-Endfassung ABW Dischingen 2020-2022 Stand 11-2019 (.pdf)
2019-11-12 Variante B - GEB-Endfassung ABW Dischingen 2020-2022 Stand 11-2019 (.pdf)
2019-11-18 Beispielrechnung zur Gebührenkalkulation 2020-2022 (.pdf)

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