Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) für den Bemessungszeitraum 2020-2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Häuser von der Firma Schmidt und Häuser GmbH begrüßen.

Gemeindekämmerer Schabel berichtet, dass in der Gemeinde Dischingen seit dem Jahr 2011 eine verbrauchsabhängige Wassergebühr in Höhe von 2,00 € / m3 und eine Grundgebühr von 60 € / Jahr erhoben wird. (Gemeinderatsbeschluss / Satzung vom 20.12.2010). Aufgrund von Tarif- und Preissteigerungen wird es auf der Basis der damaligen Kalkulation zunehmend schwieriger ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Zudem hat das Regierungspräsidium Stuttgart beim Gesprächstermin am 11.12.2018 darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Fördermitteln grundsätzlich die Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten voraussetzt. Für die Gemeinde Dischingen hat das Regierungspräsidium im Vergleich mit anderen Gemeinden vergleichbarer Größe bei den Wasser- und Abwassergebühren noch „Luft nach oben“ gesehen.

Der Gemeinderat hat deshalb am 25.02.2019 beschlossen, die Wasser- und Abwassergebühren prospektiv für den Zeitraum 2020 – 2022 neu zu kalkulieren und den Auftrag dazu an die Fa. Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim zu vergeben.

Der Kämmerer erläutert, dass zwischenzeitlich die Kalkulation vorliegt und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

Herr Häuser stellt dem Gemeinderat die Kalkulation sehr ausführlich und detailliert vor.
Die Berechnung sieht eine Gebührenobergrenze zwischen 1,86 € / m3 und 2,41 € / m3 vor. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen bei der Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Gebührenobergrenze vor. Dies ist bei der Wasserversorgung nicht der Fall. Hier darf ein angemessener Gewinn erzielt und dieser als Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden. Dieses Verfahren wurde in der Vergangenheit auch praktiziert. Die durchschnittliche Konzessionsabgabe der Jahre 2010 – 2015 lag durchschnittlich bei 60.000 €. Seit 2016 konnte aufgrund der rückläufigen Ergebnisse im Eigenbetrieb Wasserversorgung keine Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden. Die kalkulierte Gebühr von 2,41 € / m3 berücksichtigt diesen Umstand und sieht für die nächsten Jahre wieder eine entsprechende Konzessionsabgabe vor.

Nach den Auswertungen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) liegt der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser bei rund 120 Liter pro Tag in Deutschland. Dies entspricht 43,8 m3 / Jahr. Unter der Annahme, dass die Gebühr von bisher 2,00 € / m3 auf 2,41 € / m3 also um 0,41 € / m3 erhöht wird, würde dies einer finanziellen Pro-Kopf-Mehrbelastung von 17,96 € / Jahr (einschl. 7% MwSt.) entsprechen.

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Häuser entwickelt sich im Gemeinderat eine lebhafte Diskussion.

Gemeinderat Sporer hält eine Erhöhung um 20% für zu viel.
Gemeinderat Raunecker bemängelt die Vorgaben des Regierungspräsidiums.
Seiner Meinung nach sind die Landwirte schon sehr belastet und so spricht er sich ebenfalls gegen eine Erhöhung auf 2,41 € / m³ aus.
Gemeinderätin Hirschfeld bemerkt, dass auch sie die Erhöhung enorm findet. Die Stadt Neresheim erhebt eine Wassergebühr in Höhe von 1,51 € / m ³.
Gemeinderat Pampuch schlägt eine Erhöhung auf 2,20 € / m³ und eine Überprüfung nach 2 Jahren vor.
Die Gemeinderäte Schwarz, Mundinger und Bäuerle sprechen sich ebenfalls für eine gemäßigte Erhöhung aus.
Gemeinderat Pappe vertritt die Auffassung, dass auch die Erhöhung auf 2,00 € / m³ im Jahr 2011 schon viel war und ist mit einer erneuten Erhöhung nicht einverstanden.
Gemeinderat Kragler kann der Erhöhung ebenfalls so nicht zustimmen und stellt den Antrag, zuerst Tagesordnungspunkt 3 zu behandeln.

Nachdem der Gemeinderat einstimmig beim 3. Tagesordnungspunkt der Erhöhung der Abwassergebühren, wie von der Firma Schmidt und Häuser vorgeschlagen, zugestimmt hat, kehrt der Gemeinderat zu TOP 2 zurück.

Herr Häuser macht im Anschluss den Gemeinderäten sehr deutlich, dass die letzte Kalkulation im Jahr 2011 erstellt wurde und seiner Meinung nach sollte der Anspruch der Gemeinde auf jeden Fall sein, eine gute Konzessionsabgabe zu erwirtschaften.

Alternativ müsste die Gemeinde ihren Eigenbetrieb wieder auflösen, damit keine Gewinnerzielung mehr vorgesehen ist.

Bürgermeister Jakl bringt deutlich zum Ausdruck, dass die Gemeinde damals den Eigenbetrieb gegründet hat, mit allen Konsequenzen und dem Ziel, eine Konzessions- abga be zu erwirtschaften.
Er kann sich jedoch eine geringere bzw. gestaffelte Erhöhung vorstellen.

Bericht

1. Die Wasserverbrauchsgebühr wird ab 01.01.2020 von bisher 2,00 € / m3 auf 2,20 € / m3  erhöht. Die bisherige Grundgebühr von 60 € / Jahr wird unverändert weiter erhoben.

2. Dem Beschlussantrag der Fa. Schmidt und Häuser wird in den übrigen Punkten
 (Seite 27) zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wasserversorgungssatzung  zu aktualisieren und entsprechend den Ausführungen der Fa. Schmidt und Häuser GmbH  die neuen Preise aufzunehmen. Die Satzung wird dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorgestellt.

Dokumente
2019-11-04 GEB-Endfassung WV Dischingen 2020-2022 (.pdf)

Datenstand vom 12.02.2021 10:50 Uhr