Bekanntgabe Aufnahmekriterien Kinderhaus St. Johannes Dischingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.10.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass Herr Pfarrer Dr. Horst der Gemeindeverwaltung am 30.10.2019 mitgeteilt hat, dass der Kirchengemeinderat auf Antrag der Gemeinde Dischingen die Aufnahmekriterien im Kinderhaus „St. Johannes“ (Ü3) in Dischingen ab dem 01.01.2020 wie folgt neu festgelegt hat:

1. Krippenkinder des Kinderhauses „St. Johannes“, die in den Ü3-Bereich wechseln
2. Krippenkinder aus der Einrichtung in Ballmertshofen (Träger: bürgerliche Gemeinde Dischingen). Der Anspruch auf vorrangige Aufnahme entsteht erst mit einer Mindestverweildauer von einem Jahr in der Einrichtung in Ballmertshofen.
3. Alter (ältere Kinder haben Vorrang)
4. Geschwisterkinder (Kinder, die bereits Geschwister im Kinderhaus haben, werden vorrangig aufgenommen)

In Härtefällen kann die Reihenfolge der Aufnahme vom Kirchengemeinderat abgeändert werden. Diese müssen sehr gut begründet sein und bilden eine absolute Ausnahme.

Datenstand vom 04.11.2021 15:55 Uhr