Grabhügel Friedhof Eglingen - Aufteilung, Pflege, Gestaltung und Gebührenfestsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2019 für den Friedhof Eglingen die Errichtung eines Grabhügels vorgesehen hat. Im Frühjahr 2019 erfolgte die Umsetzung und der Grabhügel ist zwischenzeitlich soweit hergestellt und bepflanzt, sodass ab sofort Beisetzungen vorgenommen werden können. Vorab sind noch Entscheidungen zur Belegung, Gestaltung und den Gebühren des Grabhügels zu treffen. Der Ortschaftsrat von Eglingen und die Verwaltung haben sich dazu an Regelungen der Gemeinde Wittislingen orientiert.

Am 13.06.2019 fand ein Begehungstermin (TN: Herbert Zeyer, Karin Schütz - Büro „Plan Werk Stadt“ aus Westhausen, Dirk Schabel) zur Aufteilung des Grabhügels in Grabfelder statt. Am 01.08.2019 hat nochmals ein Begehungstermin stattgefunden (TN: Herbert Zeyer, Martin Bäurle, Karin Schütz, Dirk Schabel), bei dem Frau Schütz ihren Belegungsvorschlag vorgestellt hat. Am 20.09.2019 hat sich der Ortschaftsrat in seiner Sitzung mit dem Thema beschäftigt und entsprechende Beschlüsse gefasst.

1) Belegungsplan Grabfelder
Die Planung von Frau Schütz sieht vor, dass die Schräge des Hügels in personalisierte Urnengrabfelder (ca. 1,25 m x 0,5 m; 31 Stück) und die Ebene in anonyme Grabfelder 
(0,6 m x 0,6 m; 34 Stück) aufgeteilt wird. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig für den Vorschlag von Frau Schütz ausgesprochen.

2) Pflege der personalisierten Grabfelder
Der Ortschaftsrat hat sich für die Pflege der personalisierten Grabfelder durch die Angehörigen ausgesprochen. Die Pflege des anonymen Grabfeldes soll wie in Dischingen von der Gemeinde übernommen werden.
Vorschlag der Verwaltung: der Beschluss des Ortschaftsrats kann unverändert übernommen werden. Damit finden die Regelungen der Friedhofsatzung entsprechende Anwendung.
3) Gestaltung
Nach Erörterung der Satzungsvorschriften aus Wittislingen, hat sich der Ortschaftsrat für die folgende Regelung ausgesprochen:

  • Als Grabstein darf nur ein flach liegender Flusskiesel mit einem Durchmesser von maximal 40 cm verwendet werden,
  • Erhabene Ornamente sind nicht zugelassen,
  • Bilder dürfen angebracht werden,
  • Das Aufstellen von Kerzen, Grablichtern und Blumenschmuck ist an den Grabstellen des Grabhügels nicht gestattet.

Vorschlag der Verwaltung: der Beschluss des Ortschaftsrats kann unverändert übernommen werden. Von der Verwaltung wird zudem vorgeschlagen, als zusätzliche Regelung aufzunehmen, dass die Bepflanzung des Grabhügels vorgegeben ist und ausschließlich durch die Gemeinde erfolgt.

4) Befestigung und Verkehrssicherheit
Der Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, dass eine Grabeinfassung nicht gestattet ist. Weiterhin ist der Flusskiesel gegen Verrutschen und unbefugtes Entfernen durch geeignete Maßnahmen zu sichern (Bodenanker/Pfahl).

Vorschlag der Verwaltung: der Beschluss des Ortschaftsrats kann unverändert übernommen werden.

5) Betretungsverbot
Auf dem Grabhügel in Wittislingen sind an einigen Stellen Trampelpfade erkennbar. Derzeit wird der nächste Grabhügel geplant. Mit dessen Fertigstellung soll eine Satzungsänderung erfolgen, wonach das Betreten des Hügels verboten ist. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig für eine sofortige Aufnahme dieser Regelung ausgesprochen.
Vorschlag der Verwaltung: der Beschluss des Ortschaftsrats kann unverändert übernommen werden.
6) Einzelgrabstätten/Familiengrabstätten
In Wittislingen wird derzeit der Erwerb eines Grabfeldes mit dem Maß 1,00 m x 1,00 m angeboten. Der Erwerber kann bis zu vier Urnen in diesem Grabfeld bestatten lassen.

Der Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, dass ein Grabfeld als Einzelgrab oder Familiengrab mit maximal zwei Urnen erworben werden kann. Weiterhin sollte die Möglichkeit bestehen, dass auch im Nachgang ein Einzelgrab als Familiengrab genutzt werden kann.

Vorschlag der Verwaltung nach Rücksprache mit dem Bestatter: Nachdem die Gräber nur eine Fläche von ca. 0,5 m2 haben, sollte die Belegung bei Familiengräbern auf maximal zwei Urnen begrenzt werden. Insoweit kann der Vorschlag des Ortschaftsrats übernommen werden. Die Entscheidung, ob eine Grabstätte als Einzelgrab oder als Familiengrab geführt wird, sollte (wie bisher) vorab getroffen werden, weil davon die Lage der Urne abhängig ist. Eine „Aufstockung“ von Einzel- auf Familiengrab sollte nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.

7) Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer bei Urnenbestattungen beträgt derzeit 15 Jahre für Einzelgrabstätten und 20 Jahre für Familiengrabstätten. Der Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, die Grabnutzung für den gesamten Grabhügel einheitlich auf 10 Jahre zu begrenzen.

Vorschlag der Verwaltung: zur Wahrung der Totenruhe sollte die Ruhezeit für Aschen wie bisher 15 Jahre sein. Die Ruhezeit von Aschen beträgt z.B. in Heidenheim, Nattheim, Herbrechtingen und Neresheim lt. aktueller Friedhofsatzung auch jeweils 15 Jahre.

8) Wahlgrab/Reihengrab
Der Ortschaftsrat spricht sich dafür aus, die Lage der personalisierten Grabstellen am Grabhügel ohne zusätzliche Kosten zur freien Wahl zu stellen. Beim anonymen Grabfeld hat sich der Ortschaftsrat dafür ausgesprochen, die Gräber in der Reihenfolge der im Plan vorgesehenen Nummerierung zu vergeben.
Vorschlag der Verwaltung: Beim Grabhügel ist die Vergabe von Reihengräbern nicht zwingend erforderlich (Grabeinfassungen, Wegeplatten). Insoweit kann der Vorschlag des Ortschaftsrats übernommen werden. Nachdem beim anonymen Grabfeld die Nummerierung in Reihen vorgesehen ist und nicht „am Rand entlang“, kann auch hier der Vorschlag des Ortschaftsrats übernommen werden.
9) Gebühren
In Wittislingen kostet ein Grabfeld (1,00 m x 1,00 m) derzeit 600 € für 10 Jahre 60 € Grabnutzung pro Jahr


bisherige Regelungen
Vorschlag
Gebühren
Urnen-einzelgrab
Urnen-fam.grab
Anonym
Hügel-einzelgrab
Hügel-fam.grab
Anonym
Grabnutzung
460 €
1.240 €
260 €
460 €
920 €
260 €
Grabfundament
80 €
80 €
 
 
 
 
Summe
540 €
1.320 €
260 €
460 €
920 €
260 €
Laufz. in Jahren
15
20
15
15
15
15

Verlängerungen: Vorschlag der Verwaltung: es gelten die bisherigen Regelungen für Urnengräber (Einzelgrab 31 € / Familiengrab 62 €)


10) Beschriftung Anonymes Grabfeld
Damit das anonyme Grabfeld auf der Ebene des Hügels als solches wahrgenommen werden kann, hat Frau Schütz vorgeschlagen, dass man es mit einer Art Stein/Stele/Tafel kenntlich machen könnte. Vorschläge wurden vom Ortschaftsrat diskutiert, eine Beschlussfassung ist noch nicht erfolgt.

Dokumente
2019-10-14 Bild Grabhügel Friedhof Eglingen (.pdf)
2019-07-25 Friedhof Eglingen_Entwurf-Ausschnitt 1 50 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:55 Uhr