Beschluss über die Förderantragsstellung im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes; Vorstellung der Ausbaukonzeption


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 30.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Hommel und Herrn Geis von der Firma GEO DATA GmbH in Westhausen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Breitbandausbau in der Gesamtgemeinde Dischingen im Vergleich zu anderen Gemeinden in Ostwürttemberg bereits weit fortgeschritten ist. So bietet die NetCom in den Teilorten sowohl Breitbandanschlüsse direkt im Gebäude (FTTB) bzw. am Kabelverzweiger (FTTC) an; im Hauptort Dischingen sind Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s im Download durch Vectoring der Telekom möglich. Dennoch gibt es nach wie vor derzeit unterversorgte Bereiche. 

Für den Ausbau dieser Bereiche kann eine Förderung von Bundes- kombiniert mit Landesmitteln mit zusammen nahezu 90% beantragt werden. Eventuelle Pachteinnahmen müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden. 
Für den Ausbau dieser Bereiche gibt es verschiedene Optionen, die Herr Manuel Hommel von der Fa. GEO DATA GmbH aus Westhausen mittels der beigefügten Präsentation vorstellt.
Auch die Kosten wurden von der Fa. GEO DATA GmbH bezogen auf die verschiedenen Ortsteile ermittelt. Kalkuliert werden für den Komplettausbau in der Gesamtgemeinde Kosten in Höhe von brutto 6.861.295 €; abzüglich der Förderung von Bund und Land verbleibt ein geschätzter Eigenanteil bei der Gemeinde Dischingen in Höhe von 830.551 € (vor Abzug der Pachteinnahmen) bzw. 784.207 € (nach Abzug der Pachteinnahmen).

Die vorgestellten Projekte geben einen Überblick über noch offene, mögliche Breitbandausbaumaßnahmen. Wenn die Umsetzung des gesamten Konzeptes erfolgen sollte, dann wäre in der Gesamtgemeinde nahezu jedes Einzelgehöft an das Glasfasernetz angeschlossen. Diese Erschließung würde eine gewaltige Finanzinvestition der Gemeinde Dischingen bedeuten. 
Die Fördermittel sind nur noch bis Ende 2019 bereitgestellt. Die Beantragung der Fördermittel muss somit bis spätestens 31.12.2019, der Baubeginn muss innerhalb von 18 Monaten nach der Zustellung des Förderbescheides erfolgen. Alle aufgezeigten Maßnahmen sind trotz 90%-iger Förderung durch Bund und Land nicht in einem Zug umsetzbar. Aufgrund ihrer Finanzlage und der weiteren sonstigen dringend anstehenden Aufgaben muss sich die Gemeinde deshalb Gedanken über eine Priorisierung der Ausbaumaßnahmen machen. 
Weiter muss sich die Gemeinde Dischingen überlegen, ob sie den bereits bewilligten Landeszuschuss für das Projekt „Mitverlegung und FTTB-Ausbau Gewerbegebiet im Kernort und der Hannemannsiedlung“ nicht wieder zurück gibt und das Vorhaben im Bund-Land-Programm zur Förderung anmeldet. 
Dem Bewilligungsbescheid des Landes vom 05.07.2019 
liegen Kosten zugrunde von brutto                                                 278.728,07 €;
eine Zuwendung (Festbetragsfinanzierung) wurde gewährt von                 100.142,00 €,
somit verbleibt gemäß dem Antrag vom 18.12.2018 
ein Eigenanteil in Höhe von                                                         178.586,07 €. 
Dies entspricht einer Förderungsquote von 35,92%.
Würde man diesen Bereich auf die Bundesförderung umstellen, geht das Büro GEODATA GmbH von geschätzten Ausbaukosten in Höhe von 362.350 € brutto aus (Sicherheitspuffer von 30% auf die damals geschätzten Kosten nach Landesförderung aufgrund der jährlich steigenden Baupreise und den zusätzlichen Anforderungen des Bundes).
Geschätzte Förderung (Bund und Land):                                                 313.350 €
Geschätzter Eigenanteil für die Gemeinde:                                                   49.000 €
Eigenanteil nach Landesförderung BaWü (aufgrund Baupreissteigerungen):         185.305 €
Die Umsetzung des Vorhabens nach Bundesförderung bedeutet einen finanziellen Vorteil für die Gemeinde von rd. 136.305 €. Im Gegenzug führt die Antragstellung des Vorhabens im Bund-Land-Breitbandausbauprogramm zu einem zeitlichen Verzug im Vergleich zu der Umsetzung nach Landesförderung, da zunächst der Antrag gestellt und die Bewilligung abgewartet werden muss. 
Herr Hommel ergänzt, dass es nicht heißt, die Umsetzung muss sofort erfolgen, auch wenn dieses Jahr noch der Antrag gestellt werden muss. Die Fertigstellung muss eher bis 2021/2022 erfolgen. 
Anschließend stellt Herr Hommel beigefügte Präsentation vor.

Dokumente
2019-09-04_Präsentation_Dischingen (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:53 Uhr