Haushaltszwischenbericht 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erklärt nachfolgend die wesentlichen Abweichungen der Hochrechnung 1-8 2019 zum Haushaltsplan 2019. Die nachstehend verwendeten Gliederungsziffern orientieren sich an den laufenden Nummern in der ersten Spalte der beiliegenden Ergebnisberichte.

A) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt wird auf Basis der Hochrechnung 1-8 2019 mit einer Ergebnisverbesserung 646.931 € gerechnet (Haushaltsplan: -1.201.336 €, 
Hochrechnung: - 554.405 €). 

1        Steuern und ähnliche Abgaben
Die Gemeindesteuern haben sich in den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres positiv entwickelt, die Mehreinnahmen betragen 541.240 €. Davon entfallen Mehrerlöse in Höhe von 17.918 € auf Grundsteuer A und B sowie 525.387 € auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer. Nach der aktuellen Steuerschätzung werden die Einnahmen nach dem Familienleistungsausgleich rund 2.065 € niedriger ausfallen als ursprünglich geplant.

Anmerkung zur Gewerbesteuer im doppischen Haushalt: Im Haushaltsplan 2019 wurde ein Betrag von 2.055.000 € angesetzt. Die tatsächlichen Einnahmen lagen zum 31.08.2019 um 2.325.388 € höher, bei 4.380.388 €.
Die Rechnungsergebnisse aus den Steuereinnahmen 2019 fließen in den Finanzausgleich 2021 und damit in den Haushalt 2021 ein und führen unter der Annahme, dass alle anderen Berechnungsgrößen bei der FAG-Berechnung gleich bleiben, zu einer Erhöhung der Steuerkraft 2021. Diese wiederum hätte einen Einfluss auf die Schlüsselzuweisungen und die zu zahlenden Umlagen (FAG, Kreis, Gewerbesteuer). Diese ergebnismindernden Aufwendungen 2021 könnten durch die Bildung von entsprechenden Rückstellungen bereits 2019 im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Die Doppik bietet diese Möglichkeit. Bei Rückstellungen handelt es sich um Positionen in der Bilanz, die beim Jahresabschluss als zu erwartende, in der Höhe noch unbestimmte Ausgabe 
ausgewiesen werden. Dieser Tatbestand wurde bei der aktuellen Hochrechnung bereits berücksichtigt und „gedanklich“ 1.800.000 € der Rückstellung zugeführt und nur 525.387 als ergebnisverbessernd in der Hochrechnung ausgewiesen.

2        Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen
Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Planansatz um 24.593 € überschritten. Bei den Schlüsselzuweisungen wird nach der Mai-Steuerschätzung mit einer erhöhten Zuwendung von rund 3.021 € gerechnet. Darüber hinaus wurden vom Land rund 21.572 € zusätzliche pauschale Fördermittel für die Digitalisierung an Schulen zur Verfügung gestellt.

5        Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Für Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z.B. Bürgeramt, Standesamt, Friedhof, Zeltplatz, etc.) wird mit Erträgen von 156.510 € gerechnet. Dies entspricht der Höhe nach dem Planansatz.

7        Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Einnahmen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Schülerbeförderung, Verwaltungskostenerstattung von den Eigenbetrieben und Zweckverbänden) bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

8 / 9        Zinsen und ähnliche Erträge / Aktivierte Eigenleistungen
Auch hier liegen die Einnahmen auf Höhe des Planansatzes. Im Wesentlichen werden hier die Zinseinnahmen des gewährten Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasser verbucht.

10        Sonstige ordentliche Erträge
Darunter fallen Säumniszuschläge, Mahngebühren, Stundungszinsen, etc. Hier wird mit Mehreinnahmen von 26.167 € gerechnet. Ursächlich dafür sind höhere Nachzahlungs-zinsen (Gewerbesteuer). Der Planansatz von 5.000 € wird um 26.167 € überschritten.
12        Personalaufwendungen
Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Personalkosten den Planansatz leicht unterschreiten. Dies liegt vor allem daran, dass die Personalkosten für die Kinderkrippe in Ballmertshofen ab Frühjahr kalkuliert wurden, die Einstellungen aber erst zum Herbst 2019 erfolgten.

14        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen vor allem sämtliche Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde sowie Ausgaben für Fortbildung, Fahrtkosten und EDV. Bei sämtlichen Haushaltsstellen liegen die Werte der aktuellen Hochrechnung innerhalb des Haushaltsplans. Für die Beschaffung der Funkmeldeempfänger der Freiwilligen Feuerwehr wird der bisherige Ansatz von 100.000 € nur in Höhe von 79.117 € benötigt. Dies führt zu Kostenersparnissen von rund 20.883 €.

15        Abschreibungen
Die finalen Abschreibungswerte können erst mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt werden. Der tatsächlichen Werte sollten sich in der Größenordnung von den Planansätzen bewegen.

16        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen lassen sich im Voraus recht präzise berechnen, insofern werden keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen erwartet.

17        Transferaufwendungen
Zu den Transferaufwendungen zählen Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen, die die Gemeinde an andere Einrichtungen (insb. auf Grundlage von Verträgen oder Gesetz) bezahlt. Hier sind vor allem die Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten zu nennen sowie die Umlage an das Land im Rahmen des Finanzausgleichs und die Kreisumlage. Nach der aktuellen Hochrechnung und der Steuerschätzung vom Mai sind keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen zu erwarten.
18        Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen, aus Dienst- und Werkverträgen, Verwaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungen und Erstattungen an Eigenbetriebe. Die Hochrechnung liegt mit 4.683 € leicht unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen für Beratungsleistungen wird der Planansatz voraussichtlich nicht erreicht werden. Hier wurden 20.000 € für die Prüfung der Eröffnungsbilanz eingestellt. Dieser Ansatz wird 2019 sehr wahrscheinlich nicht mehr benötigt. Für die Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) ist mit erhöhten Aufwendungen von 5.258 € zu rechnen. Bei den Geschäftsaufwendungen ist davon auszugehen, dass der bisherige Planansatz von 41.000 € nicht ausreichen wird. Als Ursache ist die vor allem die ab Mitte September geltende neuen Verwahrentgeltgrenze zu nennen. Es wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 10.059 € gerechnet.

Die weiteren Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewegen sich unter Berücksichtigung einer linearen Hochrechnung mit geringfügigen Über- oder Unterschreitungen weitestgehend innerhalb der Ansätze des Haushaltsplans.

B) Finanzhaushalt – laufende Verwaltungstätigkeit

Die oben genannten Veränderungen des Ergebnishaushalts sind alle zahlungswirksam. Insofern verbessert sich der Zahlungsmittelüberschuss im Finanzhaushalt in gleicher Höhe um 646.931 €.

C) Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

18        Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen werden sich voraussichtlich um 1.155.229 € gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan reduzieren. Die wesentlichen Abweichungen werden nachfolgend erklärt:

Teilauszahlungen für die Zuschüsse von Rathaus und Arztpraxis werden vermutlich aus zeitlichen Gründen nicht mehr abgerufen werden können. Die Zuschussanträge für die Eglinger Straße wurden zurück gestellt. Die Ausschreibungen für die Sanierung der Egaubrücke und die Fertigstellung des Radwegs bis zur bayerischen Grenze sind für Herbst 2019 vorgesehen. Insofern wird auch hier für 2019 sehr wahrscheinlich kein Abruf von Zuschussmitteln erfolgen.

19        Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
Der Haushaltsplan 2019 sieht Einnahmen für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 165.000 € vor. Hierbei handelt es sich vor allem um Erschließungsbeiträgen. Nach der aktuellen Hochrechnung wird dies in der Höhe nicht realisierbar sein. Insofern ist von Mindereinnahmen in Höhe von 98.000 € auszugehen.

23        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wird auf Basis der aktuellen Hochrechnung mit geringeren Einnahmen in Höhe von 1.253.229 € gerechnet. 

24/25        Auszahlungen für Grunderwerb / Baumaßnahmen
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen werden voraussichtlich um 1.548.270 € niedriger ausfallen als ursprünglich geplant. Die wesentlichen Abweichungen werden auch hier nachfolgend erklärt:

Für den Neubau des Rathauses werden in 2019 vermutlich keine Grunderwerbskosten anfallen und bei den Baukosten werden am Jahresende sehr wahrscheinlich nur Planungskosten zu Buche stehen. Die Erweiterung der PV-Anlage auf dem Dach der Egauschule wird sich 2019 nicht mehr realisieren lassen. Baukosten für die Eglinger Straße werden aufgrund der zurück gestellten Zuschussanträge (s.o.) auch nicht zur Auszahlung führen. Für die Sanierung der Egaubrücke und die Fertigstellung des Radwegs bis zur bayerischen Grenze werden für diese Maßnahmen nur Planungskosten entstehen (s.o.).

28        Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Darunter fallen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen Dritter (z.B. kirchliche Kindergärten und Vereine) in Höhe von 30.100 € und Ausleihungen. Der Haushaltsplan 2019 sieht dafür eine Gewährung von Darlehen an die Eigenbetriebe in Höhe von 400.000 € vor. Angesichts der positiven Entwicklung der liquiden Mittel und vor dem Hintergrund reduzierter Verwahrentgeltgrenzen, wäre es zum Jahresende denkbar, dass die Gemeinde den Eigenbetrieben ggf. einen höheren Geldbetrag zur Verfügung stellt als bisher geplant. Damit wäre dann die Aufnahme von Bankdarlehen in den Eigenbetrieben nicht erforderlich. Ein Gespräch dazu hat bereits mit der Rechtsaufsichtsbehörde stattgefunden. Der Gemeinderat müsste diesem Vorgehen zustimmen (überplanmäßige Ausgabe). Sobald hierzu konkrete Zahlen vorliegen würde die Verwaltung einen Beschlussvorschlag vorbereiten (vermutlich Gemeinderatssitzung im Dezember).
32        Finanzierungsmittelüberschuss aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit
Auf Basis der aktuellen Hochrechnung wird sich die Liquidität gegenüber der Planung um 841.972 € verbessern.

D) Finanzhaushalt – Finanzierungstätigkeit
Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2019 Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € vor. Nach der aktuellen Hochrechnung wird sich die Liquidität der Gemeinde ohne Kreditaufnahme nur um 158.028 € verschlechtern, so dass ggf. auf die Aufnahme von Krediten gänzlich verzichtet werden kann.

E) Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2019 vor allem aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen bisher positiv entwickelt. Dennoch ist die Situation mit einer gewissen Vorsicht zu bewerten, da der Großteil der Einnahmen aus Gewerbesteuer von wenigen Schuldnern stammt.

Dokumente
2019-09-03 EHH und FHH 2019 für HH-ZwBericht (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:52 Uhr