Bekanntgabe Abrechnung Erweiterung RÜB 1 in Ballmertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 18.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet dem Gemeinderat, dass die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens 1 in Ballmertshofen und der Anschluss an die Kläranlage des Abwasserzweckverbands im November 2018 abgeschlossen werden konnte. Zunächst wurde die Maßnahme mit zuwendungsfähigen Ausgaben (= Gesamtausgaben ohne Honorar für Ingenieur) in folgender Höhe beantragt:


Bei der Kostenberechnung des Ingenieurbüros wurden für die Aushub- und Verbauarbeiten die Erfahrungswerte der anstehenden Bodenverhältnisse in der direkten Umgebung herangezogen. Es wurde ein grundwasserführender, lehmig-bindender Boden angesetzt.

Vor der Ausschreibung wurde eine detaillierte Baugrunduntersuchung mittels Rammsteinbohrung durchgeführt und festgestellt, dass sich unterhalb der bereits bekannten weichen lehmig-tonigen Bodenschichten verfestigte Kiesablagerungen mit anschließenden dichten Kalksteinformationen befinden. Damit verbunden war voraussichtlich ein höherer Aufwand für die Gründung der Bauwerke und den Baugrubenverbau. Der Mehraufwand bezifferte sich auf 31.059 Euro.

Des Weiteren blieb die erste Ausschreibung im Sommer 2017 erfolglos (nur 1 Angebot, dieses musste wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden) und musste aufgehoben werden (Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2017) und bei der zweiten Ausschreibung im Dezember 2017 war im Ergebnis eine Kostensteigerung gegenüber den Kostenansätzen vom September 2016 von 24% festzustellen. Diese bezifferte sich auf 62.485 Euro. Die Vergabe der Leistungen erfolgte mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2018 (Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 48.693,89 €).


21.03.2018
Beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde unter Bezugnahme auf die Ausführungen vom Ing. Büro Kolb ein Erhöhungsantrag in Höhe von 93.544 Euro gestellt. Dieser wurde mit Datum vom 04.07.2018 abgelehnt.

26.04.2019
Die Maßnahme konnte im November 2018 abgeschlossen werden. Ende April lagen alle Rechnungen vor, so dass die Schlussabrechnung mit dem Regierungspräsidium auch erfolgen konnte. Unter Berücksichtigung der abgelehnten Mehrkosten stellte sich die Situation nach der Abrechnung wie folgt dar:


Mit der Abrechnung wurde erneut ein Schreiben an das Regierungspräsidium adressiert mit der Bitte um nochmalige Prüfung des Sachverhalts verbunden mit einem Erhöhungsantrag.

22.05.2019
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat höhere zuwendungsfähige Gesamtausgaben mit Schreiben vom 22.05.2019 anerkannt. Danach stellt sich die Abrechnung wie folgt dar:

Dokumente
2019-05-22 Festsetzungsbescheid RP für RÜB Ballmertshofen (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:30 Uhr