Bürgermeister Jakl berichtet, dass über die Entsendung mehrerer Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung eines Zweckverbands, einer Verwaltungsgemeinschaft oder in einen gemeinsamen Ausschuss einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der neugewählte Gemeinderat ebenfalls zu entscheiden hat. (§ 13 Abs. 4 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bzw. §§ 60 Abs. 3 und 4 GemO i.V.m. § 13 GKZ).
In § 4 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverband „Härtsfeld“ (AZV) ist geregelt, dass der Verbandsversammlung angehören die Bürgermeister der Verbandsgemeinden und der Vorsitzende des Wasserverbandes Egau sowie 14 weitere Vertreter, von denen 1 von der Stadt Heidenheim, 1 von der Gemeinde Nattheim, 4 von der Gemeinde Dischingen und 8 von der Stadt Neresheim entsandt werden.
Folgende Personen werden für die Entsendung vorgeschlagen:
Pappe, Karl Heinz Stv. Faußner, Richard
Mai, Monika Stv. Schwarz, Dennis
Scherer, Anton Stv. Raunecker, Michael
Pampuch, Martin Stv. Bäurle, Martin
Weitere Vorschläge werden auf Anfrage von Bürgermeister Jakl nicht vorgebracht.
Zunächst wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, offen abzustimmen.