Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe einzelner Gewerke bzgl. dem Umbau des ehemaligen Kindergartens zur Kinderkrippe in Ballmertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde Dischingen beabsichtigt in diesem Jahr den bestehenden Kindergarten im ehemaligen Schulgebäude Ballmertshofen zu einer Kinderkrippe für 0-3- jährige umzubauen.

Für den Umbau dieser Krippe wurde eine Förderung aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2017-2020 zur Kinderbetreuungsfinanzierung beantragt. Hier liegt der Gemeinde bereits ein Bewilligungsbescheid über 74.000 Euro vor. Gleichzeitig wurde eine Förderung aus dem Ausgleichstock beantragt. Eine Entscheidung über diesen Vortrag liegt noch nicht vor. Das Regierungspräsidium hat allerdings der Gemeinde den vorzeitigen Baubeginn bewilligt, sodass dieser nicht förderschädlich ist.

Die umzubauenden Räume sind daraufhin vorab durch die Mitarbeiter des Bauhofes ausgeräumt und entkernt worden. Anschließend war eine Bestandsaufnahme der bestehenden Hausinstallationen möglich. Gleichzeitig wurde von dem Büro umt Umweltingenieure aus Ulm untersucht, welche Brandschutzmaßnahmen zur Realisierung der Krippe getroffen werden müssen.

Die Ausschreibungen und Angebotseinholung für die einzelnen Gewerke werden durch das Ortsbauamt durchgeführt. Da seit April die Wertgrenze für die „“Freihändige Vergabe“ auf 50.000 € netto angehoben wurde, kann dies bei allen erforderlichen Gewerken in der vorher genannten Form erfolgen.

Bei den verschiedenen Arbeiten handelt es hauptsächlich um folgende Gewerke:
  • Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten
  • Elektroarbeiten
  • Trockenbau-, Putz- und Stuckarbeiten
  • Estricharbeiten
  • Tischlerarbeiten
  • Fliesenarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten 

Die erste Angebotsabgabe für Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten erfolgt am 27.05.2019. Darauf folgt die Einreichung der Angebote für die Trockenbau-, Putz- und Stuckarbeiten am 04.06.2019.

Auf Grund der Tatsache, dass die nächste Gemeinderatssitzung erst am 08.07.2019 stattfindet, sollten die bis dahin anstehenden Vergaben trotzdem getätigt werden, um so einen erhofften reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.

BM Alfons Jakl ist bemächtigt Vergaben bis zu 15.000 € brutto ohne der Zustimmung des Gemeinderates zu tätigen. Deshalb sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, die notwendigen Vergaben vor der nächsten Gemeinderatssitzung am 08.07.2019 mit den darüber liegenden Summen zu vergeben.

Datenstand vom 04.11.2021 15:29 Uhr