Bekanntgabe interkommunaler Kostenausgleich (IKK) bei Betreuung auswärtiger Kinder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der interkommunale Kostenausgleich für die Betreuung von auswärtigen Kindern in § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) geregelt ist. Demnach steht der Standortgemeinde für Einrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, ein Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder zu.

Der Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg hat dazu eine gemeinsame Empfehlung über die Höhe der Ausgleichsbeträge beim Interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder herausgegeben. Die Höhe der Ausgleichsbeträge hängen insbesondere vom Alter des Kindes (U3/Ü3) und vom Betreuungsumfang ab. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres. Für das Jahr 2018 stellt sich die Situation wie folgt dar:

Zahlungen von Dischingen an andere Gemeinden: Kinder aus der Gemeinde Dischingen, die Kindergärten in anderen Gemeinden besuchen.

Kalenderjahr
Betrag
Anzahl Kinder
Rechnungssteller
2018
4.436,67 Euro
3
Stadt Neresheim
2018
1.094,00 Euro
1
Gde. Nattheim
2018
2.659,00 Euro
1
Gde. Sontheim/Brenz
Summe
8.189,67 Euro



Zahlungen an Dischingen von anderen Gemeinden: Kinder aus andern Gemeinden, die Kindergärten in der Gemeinde Dischingen besuchen.

Kalenderjahr
Betrag
Anzahl Kinder
Rechnungssteller
2018
1.641,00 Euro
1
Gde. Dischingen 

In 2018 hat ein Kind aus dem Markt Bissingen den kath. Kindergarten in Eglingen besucht. Nach der o.g. Empfehlung wurde am 04.02.2019 der Betrag von 1.641 Euro in Rechnung gestellt. Der Betrag ist bis heute offen und eine Durchsetzung des Anspruchs ist sehr wahrscheinlich nicht möglich: der interkommunale Kostenausgleich ist eine landesrechtliche Regelung in Baden-Württemberg, mit Bayern besteht eine solche gesetzliche Grundlage nicht. Des Weiteren gibt es keine vertragliche Grundlage zwischen den Gemeinden, aus der sich der Anspruch auf eine Zahlung ableiten lässt. In der Vergangenheit gab es vereinzelt Kinder aus Ziertheim und Bachhagel, die Kindergärten in Dischingen besucht, aber keine Zahlungen geleistet haben.

Datenstand vom 04.11.2021 15:27 Uhr