Freiwillige Feuerwehr Dischingen; Beschaffung eines MLF für die Abt. Frickingen, Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass über das Mittlere Löschfahrzeug (MLF) und die Ausschreibungsmodalitäten der Gemeinderat am 08.01.2018 informiert wurde. Der Landeszuschuss wurde mit Bescheid vom August 2017 bewilligt. Die Maßnahme muss innerhalb 10 Monate nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids (01.09.2018) begonnen werden. Die Verlängerung wurde bereits beim Landratsamt Heidenheim beantragt.

Eine Vergabe war nach der Ausschreibung in 2018 nicht möglich, da nur zwei Angebote für Beladung eingegangen sind. Die Ausschreibung vom 03.12.2018 wurde anschließend aufgehoben und der Gemeinderat am 03.12.2018 hierüber informiert. Das Fahrzeug wird in 2019 neu ausgeschrieben. 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar.


MLF 
(VE 2018 und 
Haushalt 2019)
Bemerkung
Ausgaben (Schätzung)
230.000 €

Einnahmen (Z-Feu)
  66.000 €

Nettoanteil Finanzierung Gemeinde 
164.000 €


Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung (insbesondere § 2) der Gemeinde Dischingen obliegt dem Gemeinderat der Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert von über 50.000 Euro.
Die Beschaffung der Fahrzeuge ist öffentlich auszuschreiben. Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich aus den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, welche als Nebenbestimmung des Landeszuschusses einzuhalten sind. Zu den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts gehören § 31 GemHVO und die Vergabegrundsätze des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung ergibt sich aus Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe bei einem Schwellenwert von über 221.000 Euro ab 01.01.2018 bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Aufgrund der Zuschussfrist und dem anstehenden Übergang vom alten auf den neuen Gemeinderat wird vorgeschlagen, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, den Zuschlag für die Beschaffung des MLF für die Feuerwehrabteilung Frickingen losweise an den/die günstigsten Bieter gemäß § 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWV) i.V.m. § 58 Vergabeverordnung (VgV) zu vergeben.

Dokumente
FFW_Dischingen_Kosten_2014-2024_-V3 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:27 Uhr