Einrichtung einer Kinderkrippe in Ballmertshofen; Festlegung der Angebotsform und der Elternbeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass aufgrund der von der Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Fachberater für Kindertagesstätten des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten e.V. vorgestellten Bedarfsplanung der Gemeinderat am 13.11.2019 einstimmig beschloss, dass in Ballmertshofen eine Krippengruppe eingerichtet werden soll. Der dortige ehemalige Kindergarten soll entsprechend umgebaut werden. Mittelfristig soll jedoch ein Anbau erstellt werden an das Kinderhaus St. Johannes in Dischingen zur Einrichtung einer Krippengruppe.

Ein Zuschussantrag zur Schaffung weiterer Krippenplätze durch Umbau des Kindergartens Ballmertshofen wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Mit Bescheid vom 10.04.2019 wurde für die Umbaumaßnahme zur Einrichtung von 10 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3) ein Betrag von 70.000 € in Aussicht gestellt. Der Bemessung des Zuschusses liegt ein Festbetrag von 7.000 € je Betreuungsplatz U3, höchstens jedoch 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben (236.172 €) zugrunde. Nicht berücksichtigt wurden dabei der Herrichtungs- und Erschließungsaufwand in Höhe von 21.503 €.

Zur teilweisen Deckung der Kosten (7.140 €) der Ausstattungsinvestition für eine Küche wurde ein Betrag von 4.000 € bewilligt. Der Bemessung des Zuschusses liegt ein Festbetrag von 400 € je Betreuungsplatz U3, höchstens jedoch 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben zugrunde.

Die geförderte Einrichtung ist mindestens für die Dauer von 25 Jahren zweckentsprechend als Kindertageseinrichtung mit den geförderten Betreuungsplätzen zu betreiben. Über die mit dem Zuschuss erworbenen Gegenstände sowie über die Küche darf vor Ablauf von 
10 Jahren nicht anderweitig verfügt werden. 

Angebotsform

Der Gemeinderat beschloss auch, dass die Gemeinde Dischingen die Trägerschaft der zukünftigen Krippengruppe in Ballmertshofen übernehmen soll. Der Träger soll eine Betriebserlaubnis beim KVJS beantragen. Voraussetzung dafür ist die Festlegung auf eine bestimmte Betriebsform. Eine Übersicht aller in Dischingen vorhandenen Angebotsformen ist als Anlage beigefügt. 

Bezüglich der künftigen Betriebsform hat die Gemeindeverwaltung eine Umfrage bei Eltern mit Kindern ab Geburtsmonat Januar 2017 bis November 2018 durchgeführt. Der Fragebogen ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. 

Von 69 Befragten haben 35 Personen eine Rückmeldung gegeben (Rücklaufquote 50,7%). 
Davon hatte fast die Hälfte der Eltern (16) keinen Bedarf an der Betreuungsform Krippe (46% der Teilnehmenden = 23% von allen Befragten).
13 Eltern gaben einen Bedarf für das Angebot Verlängerte Öffnungszeiten (durchgehender Zeitraum von 6 Stunden) zu haben (37% der Teilnehmenden = 17% von allen Befragten). 
Ein Elternteil meldete Bedarf für das Ganztagesbetreuungsangebot an (3% der Teilnehmenden = 1% von allen Befragten).
5 Eltern gaben an, ein flexibles Angebot zu benötigen (14% der Teilnehmenden = 9% von allen Befragten):
  • 2x ganztags, 3x VÖ bis August 2020
  • 11.30 – 16.30 Uhr
  • vor- (ab 7.30 Uhr) oder nachmittags (13.00 – 18.00 Uhr)
  • 3x 7.00 – 13.00 Uhr, 2x 7.00 – 16.30 Uhr
  • Di + Do. 7.00 – 13.00 Uhr 
Gerne würde die Gemeinde dem Wunsch der Eltern entsprechen und ein für alle Bedarfe passgenaues Angebot zur Verfügung stellen. Dies ist allerdings aus praktischen und formellen Gründen nicht möglich. So muss u.a. die Betriebserlaubnis für eine bestimmte Angebotsform beantragt werden. Auch die Personalbemessung richtet sich nach den Öffnungszeiten und den Schließtagen der Einrichtung. Das noch einzustellende Personal muss wissen, welche Arbeitszeiten auf die pädagogischen Fachkräfte zukommen und ob Vollzeit oder Teilzeit (mit welchen Prozentsatz der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit?) möglich ist. Die Arbeitsverträge müssen den Arbeitsumfang entsprechend festlegen und können nicht anpassungsfähig gestaltet werden. Deshalb kann das Angebot nur in einem gewissen Maße flexibel sein. 
Angesichts der Eindeutigkeit der Umfrage wird vorgeschlagen, mit der Angebotsform Verlängerte Öffnungszeiten(durchgehender Zeitraum von 6 Stunden) in der Kinderkrippe in Ballmertshofen voraussichtlich im September 2019 zu starten. Sollten sich die Bedarfe der Eltern bemerkenswert ändern, wird die Änderung der Angebotsform erneut im Gemeinderat diskutiert werden. 
Elternbeiträge

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 
20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3% in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen.

Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Die gemeinsamen Festlegungen enthalten auch eine Fortschreibung der Beiträge für die Krippen; diese orientieren sich grundsätzlich an einem Deckungsgrad von 20 % der voraussichtlichen Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden (VÖ6). 
Eine mögliche Anpassung der gemeinsamen Empfehlungen hinsichtlich einheitlicher Betreuungsformen wird weiterhin geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde diese Möglichkeit bewusst nochmals zurückgestellt, um die weiteren politischen Entwicklungen abzuwarten.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:
Beitragssätze für Kinderkrippen

Empfehlung für das Kindergartenjahr 2019/2020:

12 Mon.                         11 Mon.*
für das Kind aus einer Familie mit
einem Kind**                                                345 €                                376 €

für ein Kind aus einer Familie mit 
zwei Kindern** unter 18 Jahren                        256 €                                279 €

für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern** unter 18 Jahren                        174 €                                190 €

für ein Kind aus einer Familie mit 
vier und mehr Kindern** unter 18 Jahren          69 €                                   75 €

* Bei Erhebung in elf Monatsraten wird der Jahresbetrag entsprechend umgerechnet.
** Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Diese Sätze gelten im kirchlichen Bereich als Landesrichtsätze.

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. 
Staffelung der Elternbeiträge:
Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet. 
Wie bislang sind die vorgenannten, gemeinsam von den vier Kirchen in Baden-Württemberg, den kirchlichen Fachverbänden und den Kommunalen Landesverbänden empfohlenen Beiträge für die Kommunen als Träger von Kindertagesstätten nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere, auch einkommensabhängig gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. 
Bisher hat sich diese Art der Elternbeitragsberechnung bewährt. Gründe, die eine Abweichung vom bisherigen Verfahren erfordern oder anstreben lassen würden, sind nicht ersichtlich.
Der Gemeinderat beschloss am 27.06.2017 einstimmig eine Empfehlung für die Katholische Kirchengemeinde Dischingen zur Erhebung von Elternbeiträgen. Diese ist dem Vorschlag gefolgt, deshalb werden im Kinderhaus St. Johannes aktuell folgende Elternbeiträge in 11 Monatsraten für die Krippengruppe erhoben:
Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesrichtsatz 18/19
erhoben werden
2018/19

Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
365,00
330,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
272,00
245,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
184,00
166,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
73,00
  67,00

Krippenbeitrag
47,5 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesrichtsatz 18/19
erhoben werden
2018/19


umgerech.
Euro

Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
578,00
523,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
431,00
388,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
291,00
263,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
116,00
106,00

Die Gemeinde Dischingen sowie die kirchlichen Kindergartenträger sind zu einer betriebswirtschaftlichen Führung der Einrichtungen verpflichtet. Sie werden sich mit den Basissätzen (u. a. Gültigkeit bei einer Kostenübernahme durch das Kreisjugendamt) weiter an den Landesrichtwerten orientieren. Gleichzeitig blieben die Beiträge in Dischingen im Krippenbereich teilweise deutlich unter diesen Landesrichtwerten. Im Kindergartenjahr 2018/19 liegen die Elternbeiträge sowohl für Kinderkrippenplätze rund 10% unter den Landesrichtwerten. Im Vergleich zu den neuen Empfehlungen 2019/20 wurde das 12-13% betragen.

Der Grund für die aktuell noch nicht erfolgte Angleichung liegt darin, dass bei der Einführung des Angebots im Kindergartenjahr 2012/13 noch keine landesweiten Richtsätze für den Krippenbereich vorlagen. Aufgrund dessen hat sich die Kath. Kirchengemeinde Dischingen in Absprache mit der Gemeinde Dischingen an den Elternbeiträgen für andere Krippen in der Region orientiert. 

Die Katholische Kirchengemeinde strebt wie die Gemeinde Dischingen im Krippenbereich eine Angleichung an die Empfehlungen der Spitzenverbände an. Eine Anhebung der Elternbeiträge auf 100% der Empfehlungen der Spitzenverbände könnte für Eltern eine große Härte bedeuten, da die Erhöhung rund 14% betragen würde. 

Um dieses zu vermeiden, wäre eine Erhöhung denkbar in zwei Stufen, so dass die Landesrichtsätze im Kindergartenjahr 2020/21 voraussichtlich erreicht wären. Dies würde für das Kindergartenjahr 2019/20 eine Erhöhung von rund 8,5% und somit folgende Elternbeiträge für die Krippeneinrichtung bedeuten:

Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesrichtsatz 2019/20
Vorschlag
2019/20

Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
376,00
358,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
279,00
266,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
190,00
180,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
75,00
  73,00












Dieser Vorschlag wurde im Einvernehmen mit Herrn Pfarrer Dr. Horst ausgearbeitet. Auch er plädiert für eine Einheitlichkeit in der Gebührenregelung.

Dokumente
Angebotsformen Kinderbetreuung Dischingen (.pdf)
Umfrage Fragebogen Bedarf Kindertageseinrichtung Dischingen (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:27 Uhr