Städtebauliche Entwicklung Ortsmitte Dischingen; Beschluss der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Vorbemerkung:

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass die Gemeinde Dischingen im Programmjahr 2019 mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „Ortsmitte“ in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen und mit einer Finanzhilfe in Höhe von 900.000 Euro ausgestattet wurde. Der Zuwendungsbescheid vom 05.04.2019 des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Ortsmitte“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms für Kleinere Städte und Gemeinden (LRP) ging der Gemeindeverwaltung Dischingen mit Datum vom 15.04.2019 zu. 
Die Landsiedlung Baden-Württemberg war mit der Erarbeitung der Antragsunterlagen beauftragt. 

Für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme und die Inanspruchnahme der bewilligten Finanzhilfen schreiben das Baugesetzbuch und die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg ein formales Verfahren vor.
Ergänzend zu den vorliegenden und dem Gemeinderat vorgestellten Planungen sollen nun die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt werden.

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen schließt auch die Durchführung der Verfahren gemäß § 137 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen) und § 139 BauBG (Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger) mit ein.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erwartet sich die Gemeinde fundierte Erkenntnisse über die Erforderlichkeit und Durchführbarkeit der Erneuerungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Aussagen über die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer.
Die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen ist zudem die grundlegende Voraussetzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und damit für die Förderung konkreter Bau- und Ordnungsmaßnahmen unter Einsatz der bewilligten Finanzhilfen des Bundes und des Landes. Diesen Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes strebt die Gemeinde schnellstmöglich an.
Weiteres Vorgehen

Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß § 141 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß 
§ 138 BauGB hinzuweisen.

Dokumente
2019-03-25_Abgrenzung VU (.pdf)
Bekanntmachung Beschluss Durchführung VU (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:27 Uhr