Behandlung der Urnen nach Ablauf der Ruhezeit bei Urnenstelenkammern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.04.2019 ö 7

Sachverhalt

A) Sachverhalt
Kämmerer Schabel berichtet, dass die Gemeindeverwaltung am 12.03.2019 eine Anfrage einer Nutzungsberechtigten zum weiteren Vorgehen bzw. zur „Entsorgung“ einer Urne aus einer Urnenkammer auf dem Friedhof Eglingen erreicht hat. Sie wollte wissen, was mit der Urne geschieht, wenn die Grabstelle aufgelöst wird. Im konkreten Fall geht es um eine in 2001 verstorbene Person, die in einer Urnenkammer auf dem Friedhof Eglingen beigesetzt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine Ruhezeit von 25 Jahren festgesetzt. Mit der Neufassung der Friedhofssatzung zum 16.01.2010 wurde die Ruhezeit für Bestattungen in Urnenkammern auf 15 Jahre reduziert. Diese Regelung wird seit 2010 auch rückwirkend für Beisetzungen vor Inkrafttreten der Satzung angewandt. Im konkreten Fall wäre damit die Ruhezeit im Jahr 2016 abgelaufen. Die berechtigte Person möchte nun die Grabstätte auflösen.

Dies ist in der Gemeinde Dischingen der erste Fall dieser Art. Dabei stellt sich vor allem die Frage, was mit der Urne geschehen soll, wenn die Urnenkammer geräumt wird.


B) Vorgehen in anderen Gemeinden
Nachdem dies der erste Fall in der Gemeinde Dischingen ist, hat die Verwaltung telefonisch bei umliegenden Gemeinden angefragt, ob dieser Sachverhalt bereits vorgekommen ist und wie damit umgegangen wird. Angefragt wurde in Hermaringen, Herbrechtingen, Neresheim, Heidenheim, Steinheim und Nattheim.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass das Vorgehen in den einzelnen Gemeinden ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Nachfolgend werden einige „Methoden“ genannt:
  • Urnenkapsel wird geöffnet und die Asche in einen eigens dafür vorgesehenen Aschepoller gekippt; die Urnenkapsel und die Schmuckurnen werden an einer anderen Stelle auf dem Friedhof vergraben.
  • Urnenkapsel wird geöffnet und die Asche in einen eigens dafür vorgesehenen Aschepoller gekippt; die Urnenkapsel und die Schmuckurnen werden unkenntlich gemacht und entsorgt.
  • Urnenkapseln werden gesammelt und einmal im Jahr an einer vorgesehenen Stelle auf dem Friedhof vergraben, die Schmuckurnen werden unkenntlich gemacht und entsorgt.

Abschießend sei erwähnt, dass der Fall noch nicht in allen Gemeinden vorgekommen ist und die Vorgehensweise auf Überlegungen beruht, Beschlüsse aber noch nicht vorhanden sind.

C) Rücksprache mit dem Bestatter
In einer Gemeinde gab es sehr kritische Anmerkungen zur Verrottbarkeit von Schmuckurnen. Die Verwaltung hat deshalb mit einem Bestatter Kontakt aufgenommen und sich nach dessen Einschätzung erkundigt. Danach wäre zu unterscheiden zwischen der Verrottbarkeit von Urnenkapseln und Schmuckurnen:

Urnenkapseln der neueren Generation (seit ca. 2010) bestehen aus Biostoffen (in der Regel Maisstärke). Diese sind nach ca. 6-9 Monaten verrottet. Urnenkapseln der älteren Generation sind häufig aus Metall. Auch diese sollten nach 12-15 Jahren verrottet sein.

Schmuckurnen können aus Metall, Holz, Ton oder Biostoffen bestehen. Im Falle von Holz, Ton oder Biostoffen wäre seine Empfehlung die Schmuckurne auf jeden Fall mit zu vergraben. Metall ist aus seiner Sicht ebenfalls unkritisch, da auch hier eine Verrottung der Urne nach 12-15 Jahren zu erwarten wäre. Soweit an einer Vergrabungsstelle nach diesem Zeitraum erneut Urnen vergraben werden, könnte es durchaus sein, dass noch nicht alles verrottet wäre. Dies wäre aber insofern kein Problem, da es auch bei Erdbestattungen vorkommen kann, dass Verschlüsse oder Ornamente des bereits beigesetzten Sarges zum Vorschein kommen. Diese werden dann wieder mit vergraben.

D) Häufigkeit des Sachverhaltes in den nächsten 8 Jahren


Urnenstelenkammern werden auf den Friedhöfen Eglingen und Trugenhofen bis 2024 nur vereinzelt ablaufen – und auch nur unter der Voraussetzung, dass die Nutzungsberechtigten die Grabstelle nicht auflösen / verlängern. Auf dem Friedhof Taxis werden die ersten Urnenstelenkammern erst ab dem Jahr 2026 ablaufen.


E) Bewertung
Nachdem auf den kommunalen Friedhöfen genügend Platz vorhanden ist, Schmuckurnen nach 12-15 Jahren verrottet sein sollten und bei Urnen der neueren Generation sich die Frage der Verrottbarkeit weitestgehend nicht mehr stellt, wird vorgeschlagen, von einem Öffnen der Schmuckurne Abstand zu nehmen und sie als Ganzes zu vergraben.

Datenstand vom 04.11.2021 15:25 Uhr