Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass seit der Einbringung am 18.12.2018 und der Vorstellung in der Klausurtagung am 04.01.2019 im Finanzhaushalt noch Änderungen vorgenommen wurden. Die Änderungsliste ist in der beiliegenden Präsentation enthalten, die von ihm nun vorgestellt wird.

Auf Basis der Planansätze im Ergebnishaushalt 2019 erfolgte auch die Gebührenkalkulation der Wasserbezugsgebühr des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen für das Jahr 2019.

In der Sitzung vom 22.01.2018 wurde vom Gemeinderat keine Änderung der Wasserbezugsgebühr auf der Grundlage des Erfolgsplans für das Jahr 2018 beschlossen.

Für das Jahr 2019 muss nun auf Grundlage der Ansätze des Ergebnishaushalts und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Diese Kalkulation wird dem Gemeinderat nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:

Die Kosten der Wasserversorgung können wie im Ergebnishaushalt dargestellt für die Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Die kalkulatorischen Kosten werden wie folgt ermittelt.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:

-        Tiefbrunnen        5,00 %        20 Jahre
-        Quellfassungen        2,00 %        50 Jahre
-        Wasserleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
-        Druckleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
-        Hochbehälter        2,00 %        50 Jahre
-        Maschin. Ausstatt. und Elektrotechnik        6,67 %        15 Jahre

Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit 3,5 % aufgelöst.

Die Kapitalverzinsung wird bei der Wasserversorgung nicht mehr berechnet. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Bei der Wasserversorgung sind die Erzielung eines Gewinns und die Erwirtschaftung eines Ertrags für den Haushalt der Gemeinde beabsichtigt. Deshalb gibt es hier nicht wie bei der Abwasserbeseitigung eine Gebührenobergrenze, die nicht überschritten werden darf.

Nach der finalen Abrechnung 2017 wird für 2019 die Frischwassermenge auf 284.421 m³ prognostiziert. 

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Wasserversorgung von 5,00 €/Monat oder 
60,00 €/Jahr erhoben.

Aus der Grundgebühr wird bei rund 1.693 Anschlüssen mit Einnahmen von 102.000 € gerechnet.

Auf Grund der Verbrauchsabrechnung 2017 wird mit einer abzugebenden Wassermenge von 284.421 m³ gerechnet. Bei der derzeitigen Wassergebühr von 2,00 €/m³ ergibt dies Einnahmen von 569.000 €.

Unter Berücksichtigung der weiteren Erträge und Ersätze wird mit ordentlichen Erträgen von 722.700 € gerechnet.
Die Aufwendungen betragen im Ergebnishaushalt 718.857 €. Aus dem Überschuss von 3.843 € ergibt sich, dass an die Gemeinde keine Konzessionsabgabe ausbezahlt werden kann. Der beim Eigenbetrieb verbleibende Gewinn beträgt damit auch 3.843 €.
Da nach der Finanzplanung in den kommenden Jahren wieder mit einem höheren Überschuss und auch mit einer Konzessionsabgabe für die Gemeinde zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor die Wassergebühr für 2019 auf 2,00 €/m³ zu belassen.

Dokumente
2019-01-17 EB Wasser Wirtschaftsplan 2019 (.pdf)
2019-01-21 EBW Wirtschaftsplan 2019_Präsentation (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:20 Uhr