Kämmerer Schabel erläutert, dass der Haushaltsplan 2019 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2018. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 4. Januar 2019 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21.01.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
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9.114.085
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1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
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10.315.421
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
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- 1.201.336
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1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
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1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
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1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
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- 1.201.336
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2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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9.099.965
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2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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9.865.421
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
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- 765.456
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
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2.802.581
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
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5.370.717
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
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- 2.568.136
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
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-3.333.592
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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1.000.000
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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85.120
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
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914.880
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
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- 2.418.712
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§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
1.000.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
723.700 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.060.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 410 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.