Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 26.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass am 26.05.2019 die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und die Europawahl stattfinden. Die Leitung der Gemeindewahlen (Gemeinderat und Ortschaftsrat) und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Gemeindewahlausschuss. Im vorbereitenden Verfahren sind ihm die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge gem. § 8 Abs. 2 KomWG zugewiesen. Er entscheidet auch darüber, ob Widersprüchen gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen oder die Streichung von Bewerbern abgeholfen werden soll. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er außerdem die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. 

Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Absatz 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. 

Da Bürgermeister Alfons Jakl Wahlbewerber beim Kreistag ist, kann er gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 KomWG nicht gleichzeitig Mitglied des Gemeindewahlausschusses sein. Der Gemeinderat muss deshalb die/den Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in des Gemeindewahlausschusses aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen. 

Die Beisitzer und Stellvertreter wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Es wird folgende Besetzung vorgeschlagen:
                                       Mitglieder                        Stellvertreter/in
Vorsitzende/r                                Evi Saur                        Heike Wöhrle
Beisitzer/in (Schriftführer/in)        Karolina Koths                Karin Fröhlich 
Beisitzer/in                                Dirk Schabel                        Christiane Dreher 
Beisitzer/in                                Harald Wörner                Markus Voitl 
Der Gemeindewahlausschuss nimmt zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk I-Dischingen wahr. Die Bestellung der weiteren Wahlvorstände und der Hilfskräfte ist Aufgabe des Bürgermeisters.
Zur Info:
Neu für die Gemeindewahlen ab 2019 ist eine Ausnahmeregelung eingeführt, welche gilt in Gemeinden bzw. Ortschaften bis zu einer Größe von 3.000 Einwohnern und ohne unechte Teilortswahl. Dies trifft in der Gesamtgemeinde Dischingen nur für den Teilort Ballmertshofen bei der Ortschaftsratswahl zu:
Hier dürfen künftig bis zu doppelt so viele Bewerber in den Wahlvorschlägen (Stimmzetteln) benannt werden, wie Ortschaftsräte zu wählen sind.

Datenstand vom 04.11.2021 15:13 Uhr