Einvernehmen zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des bestehenden Betriebes um eine Zuchtsauenanlage mit Nebenanlagen auf dem Flurstück Nr. 384 der Gemarkung Eglingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Tobias Urban, 25 Jahre alt, aus Eglingen, begrüßen. In seiner Vorstellung teilt er mit, dass er die Technische Schule besuchte. 

Herr Urban beginnt auch gleicht mit der Vorstellung der beigefügten Präsentation. Dabei ergänzt er, dass größere Ställe, wie zunächst 2012 geplant waren, gebaut werden, da seither ein neues Gesetz zum Tierwohl verabschiedet wurde.

Abschließend merkt er an, dass nur 40 Betriebe in Baden-Württemberg einen Zuschuss von der EU erhalten und er darf sich zu den Glücklichen zählen. Sein Projekt wird deshalb auch regelmäßig vom EIP-Ausschuss kontrolliert.

Bürgermeister Jakl fährt fort, dass die Antragstellergemeinschaft derzeit mit Familie auf der eigenen Hofstelle einen landwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb mit Schweinehaltung betreibt.

Zur nachhaltigen Sicherung der Existenzgrundlage ist eine Erweiterung der bestehenden Einzelhofanlage auf dem im Außenbereich gelegenen Flurstück 384 in Eglingen geplant.

Die bereits bestehenden Stallgebäude umfassen einen genehmigten Tierhaltungsumfang von:
704 Endmastplätzen
528 Vormastplätzen
528 Ferkelaufzuchtplätzen
Die Ziel-Planung sieht folgende bauliche Maßnahmen vor:
  • Neubau eines Zuchtsauenstalles mit 5 x 38 Wartesauenplätzen,
    46 Decksauenplätze, einem Eberplatz, sowie 36 Reserve/Krankenplätzen
  • Neubau eines Zuchtsauenstalles mit 144 Abferkelbuchten
  • Neubau eines offenen Flüssigmistlagerbehälters mit einem Volumen von 1.885 cbm

Ziel ist es somit, 1.232 Mastschweine und 266 Muttersauen incl. Ferkelaufzucht am Hof zu halten.

Durch die geplante Erweiterung des Betriebes im Außenbereich soll es eine deutliche Entlastung für die Hofstelle in der Ortslage geben.

Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist die Einhaltung der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) zwingend vorgeschrieben. Demnach soll zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung von Anwohnergrundstücken mit Geruchsimmissionen ein Mindestabstand der geplanten Tierhaltung zur nächsten vorhandenen oder in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Einzeltiermasse nicht unterschritten werden. Außerdem ist eine mögliche Vorbelastung des Standortes mit z.B. weiteren Immissionen aufgrund benachbarter Zierhaltungsanlagen zu berücksichtigen. Ferner ist eine Beurteilung der Wirkung von Ammoniakimmissionen aus Tierhaltungen gegenüber empfindlichen Pflanzen- und Ökosystemen erforderlich.

Die als Berechnungsbasis zugrunde gelegten Tierplatzzahlen der bestehenden und geplanten Schweinehaltung entsprechen umgerechnet 319,62 Großvieheinheiten. Nach der TA-Luft ermittelt sich für diese max. Tiermasse ein erforderlicher Abstand von 
ca. 335 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Dieser Mindestabstand wäre mit einem tatsächlichen Abstand von ca. 850 m zur in Richtung Westen gelegenen Bebauung von Eglingen bzw. mit ca. 500 m zur in Richtung Süden gelegenen Bebauung von Osterhofen mehrfach eingehalten. 
Nach der Geruchsimmissionsrichtlinie dürfen folgende Immissionsgrenzwerte (Geruchsstundenhäufigkeit in % der Jahresstunden) im Bereich von angrenzender Wohnbebauung nicht überschritten werden:
Wohn-/Mischgebiete                                10 %
Dorf-/Gewerbegebiete                              15 %
Außenbereich                                      bis 25 %
Landw. WH mit Tierhaltung                  ü 50 %
Innerhalb des 600 m Beurteilungsradiuses und dem Areal von 2 % gerundeter Immissionshäufigkeit um die geplante Schweinehaltung befinden sich zwei Tierhaltungsbetriebe als weitere zu berücksichtigende Emissionsquellen.
Nach der Ausbreitungsberechnung (Screening Modell GERDA IV) werden im Bereich der in Richtung Westen bzw. Süden angrenzenden Bebauung von Eglingen und Osterhofen Immissionswerte von ca. 4 % bis ca. 5,9 % bzw. von ca. 6 % bis ca. 8 % prognostiziert.
Hinweis:
Mit der Novelle der TA Luft sollen u.a. die materiell-rechtlichen Anforderungen des überarbeiteten EUö-BVT-Merkblatts „Beste verfügbare Techniken der Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen“ in nationales Recht umgesetzt werden bzw. der Gesetzesinhalt an den fortgeschrittenen Stand der Verfahrenstechnik angepasst werden.
Der Entwurf zur Novelle der TA-Luft hat das Gesetzgebungsverfahren bisher noch nicht vollständig durchlaufen und besitzt damit noch keine allgemeine Rechtsgültigkeit. Durch die Novelle könnten auf den Betrieb in Zukunft zusätzliche emissionsmindernde Maßnahmen zukommen. Im Gegensatz zu Bauvorhaben nach dem Baurecht können bei BImSchG-Anlagen nachträgliche Anordnungen zur Anpassung an den aktuellen Stand der Technik von Immissionsschutzbehörden angeordnet werden. 

Zur Beurteilung von Ammoniakimmissionen aus Tierhaltungen wurde für Baden-Württemberg ein spezielles Abstandberechnungsverfahren in Anlehnung an die TA-Luft entwickelt. Die Abstandsberechnung ergibt für die geplante Schweinehaltung einen Abstand von ca. 516 m zu empfindlichen Schutzgebieten. 
Nach der Schutzgebietskartierung befindet sich im näheren Umfeld der geplanten Schweinehaltung kein FFH-Gebiet. Jedoch liegen Teile des Waldbiotop „Bachrinne SO von Baumgries“ mit einer Entfernung von ca. 440 m zur Tierhaltung und damit innerhalb des TA-Luft Abstandsradiuses. Die Einschätzung inwieweit es sich hier tatsächlich um ein 
empfindliches Schutzgebiet handelt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzverwaltung am Landratsamt Heidenheim. Die Abstandsberechnung nach TA-Luft erfolgt als Maximalabschätzung. Eine Abstandsverringerung könnte durch einzelbetriebliche Emissionsminderungsmaßnahmen erreicht werden. 
Fazit:
Nach den derzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnissen kann im vorliegenden Genehmigungsfall von keiner erheblichen Beeinträchtigung angrenzender Schutzgüter mit Geruchsimmissionen ausgegangen werden.
Ob es eine Beeinträchtigung empfindlicher Pflanzen ergeben könnte, muss von der Naturschutzverwaltung beim Landratsamt Heidenheim beurteilt werden.

Der Ortschaftsrat Eglingen hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 einstimmig beschlossen, zu dem geplanten Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Das Vorhaben wurde dort vom Bauherrn und der Architektin sehr detailliert vorgestellt und erläutert. Besonders erwähnenswert ist auch, dass es ich hier um ein Vorhaben handelt, das von der Europäischen Innovationspartnerschaft gefördert und wissenschaftlich begleitet wird. 

Dokumente
Betriebsvorstellung für Gemeinderat (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:10 Uhr