Überprüfung der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 26.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2019 die Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen zu überprüfen ist.

I. Zahl der Gemeinderäte

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen besteht aktuell aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 18 Mitgliedern + 1 (Ausgleichssitz). 
Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) besteht der Gemeinderat in Gemeinden zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern aus 14 Mitgliedern. In Gemeinden mit unechter Teilortswahl kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere (12) oder die nächsthöhere (18) sowie eine dazwischenliegende Zahl maßgebend ist.

Als Stichtag gilt der 30.09.2017, da § 57 Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der Fassung vom 1. September 1983 (GBl. S. 429), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870, 875) besagt: 
„Für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreisräte ist das auf den 30. September des zweiten der Wahl vorhergehenden Jahres fortgeschriebene Ergebnis der jeweils letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung maßgebend.

In der Dischinger Hauptsatzung wurde geregelt, dass in der Gemeinde Dischingen gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 GemO die unechte Teilortswahl eingeführt wird und für die Zahl der Gemeinderäte jeweils die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Dies entspricht 18 Mitgliedern. Damit konnte eine objektive Verteilung der auf die einzelnen Wohnbezirke fallenden Sitze erreicht werden, die die örtlichen Verhältnisse (Teilortstruktur) und vor allem auch die Bevölkerungsanteile berücksichtigt. Hierbei sind Abweichungen von bis zu 20 % zulässig.

Da sich die Größe und Struktur des Gemeinderates bisher bewährt hat, wird vorgeschlagen, an der unechten Teilortswahl festzuhalten. Außerdem soll die Zahl der Gemeinderäte in der Gemeinde Dischingen weiterhin 18 betragen. 
II. Verteilung der Sitze auf die Ortschaften

Die Ortsteile bilden je einen Wohnbezirk. Die Sitze im Gemeinderat werden aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung auf die einzelnen Wohnbezirke wie folgt verteilt:

Wohnbezirk I                        Dischingen                7 Sitze
Wohnbezirk II                Ballmertshofen        2 Sitze
Wohnbezirk III                Demmingen                2 Sitze
Wohnbezirk IV                Dunstelkingen        2 Sitze
Wohnbezirk V                Eglingen                2 Sitze
Wohnbezirk VI                Frickingen                2 Sitze
Wohnbezirk VII                Trugenhofen                1 Sitz

Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Sitze muss der Gemeinderat die örtlichen Verhältnisse und den Bevölkerungsanteil berücksichtigen, nicht aber streng beachten. Beide Gesichtspunkte sind untereinander abzuwägen, wobei dem Gemeinderat ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht. Hierbei sind Abweichungen von bis zu 20 %, in besonders begründeten Einzelfällen darüber hinaus, zulässig. 

Alleine nach dem Verhältnis der Bevölkerungsanteile würde Dischingen 7,27 Sitze, Ballmertshofen 1,65, Demmingen 1,84, Dunstelkingen 2,04, Eglingen 2,45, Frickingen 2,06 und Trugenhofen 0,70 Sitze zustehen. 

Da es sich in der Praxis bewährt hat, sowie aufgrund der örtlichen Verhältnisse bzw. aufgrund der Regelungen in der Eingliederungsvereinbarung und auch im Verhältnis der Bevölkerungsanteile angemessen ist, wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 

III. Beibehaltung der Ortschaftsverfassung

Gemäß § 13 ff. der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen i.V.m. § 67 GemO besteht in der Gemeinde Dischingen die Ortschaftsverfassung. In den Ortschaften sind Ortschaftsräte zu bilden und Ortsvorsteher zu bestellen. 

Es wird vorgeschlagen, die Ortschaftsverfassung beizubehalten. 


IV. Verteilung der Sitze innerhalb der Ortschaften

In der Hauptsatzung vom 04.10.1999 wurde festgelegt, dass der Ortschaftsrat von Ballmertshofen aus sechs Mitgliedern besteht. Weiter ist seit 10.03.2004 in § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung folgende Sitzverteilung geregelt:

1 Ortschaftsrat Demmingen
1.1 Demmingen                5 Sitze
1.2 Wagenhofen                1 Sitz

2 Ortschaftsrat Dunstelkingen
2.1 Dunstelkingen                5 Sitze
2.2 Hofen                        1 Sitz

3 Ortschaftsrat Eglingen
3.1 Eglingen                        7 Sitze
3.2 Osterhofen                1 Sitz

4 Ortschaftsrat Frickingen
4.1 Frickingen                3 Sitze
4.2 Katzenstein                2 Sitze
4.3 Iggenhausen                 1 Sitz

5 Ortschaftsrat Trugenhofen
5.1 Trugenhofen                5 Sitze
5.2 Schloß Taxis                 1 Sitz
Nach den maßgeblichen Einwohnerzahlen vom 30.09.2017 ergibt sich in den Ortschaften Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen keine andere Sitzverteilung. Denn diese gestaltet sich wie folgt:
Demmingen
Wohnbezirk Demmingen                397 Einwohner
Wohnbezirk Wagenhofen                  42 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Demmingen                5,43 Sitze
Wohnbezirk Wagenhofen                0,57 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 
Dunstelkingen
Wohnbezirk Dunstelkingen                413 Einwohner
Wohnbezirk Hofen                                  73 Einwohner
Hier ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Dunstelkingen                5,10 Sitze
Wohnbezirk Hofen                                0,90 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird ebenfalls vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten, zumal auch zur Kommunalwahl 2004 die Sitzverteilung von 4:2 auf 5:1 geändert wurde. 
Eglingen
Wohnbezirk Eglingen                        529 Einwohner
Wohnbezirk Osterhofen                          55 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Eglingen                        7,25 Sitze
Wohnbezirk Osterhofen                        0,75 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 
Frickingen
Wohnbezirk Frickingen                        296 Einwohner
Wohnbezirk Katzenstein                        122 Einwohner
Wohnbezirk Iggenhausen                          73 Einwohner
Hier ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Frickingen                        3,62 Sitze
Wohnbezirk Katzenstein                        1,49 Sitze
Wohnbezirk Iggenhausen                        0,89 Sitz
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 
Trugenhofen
Wohnbezirk Trugenhofen                        132 Einwohner
Wohnbezirk Schloß Taxis                          34 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Trugenhofen                        4,77 Sitze
Wohnbezirk Schloß Taxis                        1,23 Sitze
Sofern die vorgeschlagenen Sitzverteilungen beibehalten werden, ist keine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Dokumente
Berechnung GR- und OR-Sitze (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 15:00 Uhr