Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2019-2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass nach der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vom 28.12.2017 der Präsident des Landgerichts Ellwangen mitgeteilt hat, dass die Gemeinde zwei Personen in die Vorschlagsliste aufnehmen darf. In dieser Zahl ist bereits berücksichtigt, dass in die Vorschlagsliste doppelt so viele Personen aufzunehmen sind, wie vom Landgerichtspräsident bestimmt werden. 

Bei der letzten Schöffenwahl wurden Frau Erika Fiederer und Herr Franz Sporer, beide aus Dischingen, vom Gemeinderat für die Amtszeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2018 vorgeschlagen. 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 26.03.2018 und in den Nachrichtenblättern vom 16.03. und 29.03.2018 wurde über das Bewerber- und Vorschlagsverfahren unterrichtet. 

Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist, dass der Gemeinderat durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffen bietet. 

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Bis 24.04.2018 sind vier Bewerbungs- und Vorschlagsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste eingegangen. 
Beworben haben sich:
-        Wolfgang Burr aus Trugenhofen
-        Franz Sporer aus Dischingen 
-        Martin Traub aus Frickingen
Eine weitere Bewerberin aus Demmingen hat darum gebeten, sie wieder von der Vorschlagsliste zu streichen.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche lang zu jedermann Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden dürften oder nicht aufgenommen werden sollten. 
Die Vorschlagsliste und eventuelle Einsprüche sind dann dem zuständigen Amtsgericht zu übersenden. 

Datenstand vom 04.11.2021 14:59 Uhr