Planung einer Windkraftanlage durch den Zweckverband Landeswasserversorgung Stuttgart auf der Gemarkung Dischingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Prof. Dr. Haakh (Technischer Geschäftsführer) und Herrn Wagner vom Zweckverband Landeswasserversorgung Stuttgart, Herrn Mosthaf (Geschäftsführer ENERKRAFT) sowie zahlreiche Besucher und Gäste, insbesondere Herrn Bürgermeister Bereska aus Nattheim und Herrn Bürgermeister Steinwinter aus Zöschingen mit weiteren Vertretern ihrer Gemeinden, begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass am 19.03.2018 Herr Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh, der Technische Geschäftsführer vom Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) mit Sitz in Stuttgart die Gemeinde Dischingen offiziell davon informierte, dass die LW den Bau einer Windkraftanlage (WKA) im Gebiet zwischen den Ortschaften Fleinheim, Zöschingen, Ballmertshofen und Dischingen plant. Von sechs ermittelten Standorten soll einer realisiert werden.

Es ist angedacht, sowohl das Egauwasserwerk in Dischingen als auch das Wasserwerk in Langenau mit diesem Windenergiestrom zu versorgen. 

Im Vorgriff auf die heutige Gemeinderatssitzung hat die Heidenheimer Zeitung bereits in ihrer Ausgabe vom 18.04.2018 ausführlich über dieses geplante Vorhaben berichtet. Unabhängig davon war es dem Gemeinderat Dischingen wichtig, dass auch die Nachbargemeinden aus erster Hand Informationen über diese Maßnahme erhalten, weshalb die Bürgermeister aus Nattheim und Zöschingen sowie die Ortsvorsteher aus Fleinheim und Auernheim eine Einladung zur heutigen Gemeinderatssitzung erhalten haben. Sofern an einem der in Frage kommenden Standorte ein Windrad mit einer Gesamthöhe von rd. 230 Metern errichtet werden sollte, hat dies durchaus auch Auswirkungen auf diese Nachbargemeinden. 
Das Thema Windkraft beschäftigt die Gemeinde Dischingen schon seit vielen Jahren. So wurde im Rahmen der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27.11.2011 eine rechtlich unverbindliche Bürgerbefragung zum Thema Windenergie durchgeführt. Hierbei haben sich 1.431 der insgesamt 1.631 Teilnehmenden, somit 89%, für die Errichtung von Windenergieanlagen auf der Gemarkung Dischingen ausgesprochen. Es standen damals drei Standorte zur Diskussion und zwar der Ohrberg in Dischingen sowie jeweils ein Standort in Hofen und Demmingen. Im Zuge der möglichen Mehrfachwahl sprachen sich 71,3 %% für den Standort Ohrberg in Dischingen, 53,6 % für den Standort Hofen und 
54,2 % für den Standort Demmingen aus. Der Gemeinderat hat dieses Abstimmungsergebnis als klaren Auftrag verstanden, den Bau von Windkraftanlagen zu planen. So entstanden dann die fünf Windräder auf dem Ohrberg. Der jetzt von der LW vorgeschlagene Standort war seinerzeit kein Diskussionsthema und wurde von der Gemeinde Dischingen auch nicht in Erwägung gezogen. Ein Grund hierfür war sicherlich die Tatsache, dass auch auf der Gemarkung Zöschingen im besagten Bereich Windräder geplant waren, die allerdings aus verschiedenen Gründen, u.a. wegen des Artenschutzes, nicht zur Ausführung kamen. 
Wie stellt sich die bauplanungsrechtliche Situation dar?

Planungsrechtlich wäre die Genehmigung der WKA auf Gemeindegebiet Dischingen denkbar, da der Flächennutzungsplan der Gemeinde derzeit überarbeitet wird und noch nicht rechtskräftig ist. Es sind deshalb auch noch keine Ausschlussgebiete für WKA rechtskräftig definiert.
Somit sind Bauvorhaben gem. § 35 Absatz 1 Nr. 5 Baugesetzbuch im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient. Die öffentlichen Belange (wie z.B. Lärm-, Arten-, Naturschutz oder ausgewiesene Schutzgebiete) werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. An den in Frage kommenden Standorten ist im Regionalplan ein schutzbedürftiger Bereich für Erholung ausgewiesen. Maßgeblich für eine endgültige Beurteilung ist jedoch letztendlich der exakte Standort.

Herr Prof. Dr. Frieder Haakh und Herr Wagner von der LW stellen das geplante Vorhaben anhand einer Präsentation im Detail vor (siehe Anlage). Sie erläutern eingangs, dass es sich um ein Projekt der öffentlichen Daseinsvorsorge handelt. 

Dokumente
Windrad_Dischingen_2018_24_04_Gmderat_a (.pdf)
Windrad_Dischingen_Modifikation Folie 18 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:59 Uhr