Bekantngabe Haushaltserlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.03.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 08.03.2018 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 22.01.2018 beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt hat.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen mit 385.387 € und der Verpflichtungsermächtigungen mit 1.140.200 € wurde jeweils genehmigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig.

Weiter wurde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2018 sowohl für den Eigenbetrieb Wasserversorgung als auch für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen mit 211.668 € und der Verpflichtungsermächtigungen mit 390.000 € genehmigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf keiner Genehmigung.

Für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gilt, dass der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme nicht in voller Höhe von 778.639 € genehmigt werden kann, sondern dass Kreditaufnahmen lediglich bis zur Höhe von 731.550 € genehmigt werden. Die Kürzung der Kreditermächtigung um 47.089 € erfolgte aus dem Grunde, dass die in den Vorjahren entstandenen ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen, welche an die Gebührenschuldner zurückzugeben sind, nicht über Kredite finanziert werden dürfen. Dieser Ausgleich ist aus den liquiden Mitteln zu finanzieren. Sofern diese nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, müssten diese aus dem Kernhaushalt der Gemeinde Dischingen zugeführt werden. Von einer förmlichen Beanstandung wurde abgesehen, der Wirtschaftsplan kann deshalb in Kraft treten.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 324.000 € wurde genehmigt. Der auf 210.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigt.
Positiv bemerkt wurden die Anhebungen der Realsteuersätze als wichtiges Signal im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln.
Die Verschuldung des Kernhaushaltes der Gemeinde Dischingen wird sich in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 nahezu verdoppeln aufgrund der geplanten Investitionen (Beschaffung Fahrzeuge für Feuerwehr und Bauhof, Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen, Breitbandausbau, Baumaßnahmen im Bereich der Friedhöfe und bei den öffentlichen Gebäuden). 
Ebenso wird die Verschuldung ansteigen sowohl beim Eigenbetrieb Wasserversorgung als auch beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung. 
Der Gesamtschuldenstand wird Ende 2021 mit 2.428 € je Einwohner fast das Vierfache (3,8) der Durchschnittsverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg betragen.
Angemahnt wurde deshalb auch in Zukunft eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung, Ausgabendisziplin sowie eine optimale Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen. 

Dokumente
HH18Disch (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:58 Uhr