Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in der Klausurtagung vom 08.01.2018 der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Dischingen auf Erhöhung der Entschädigungssätze für Funktionsträger sowie für Einsätze, Übungen, etc. ab 01.01.2018 im Gemeinderat vorberaten wurde. 

Aufgrund des Vergleichs der geltenden Vergütungssätze in den anderen Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit den bisherigen Vergütungsätzen gemäß Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 14.07.2008, den Empfehlungen des Gemeindetages und dem Wunsch der Feuerwehr auf Anhebung wurde die hierfür notwendige Satzung vorbereitet. 
Die Änderungen der bisherigen Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES 2008) wären sehr umfangreich wegen der Anpassung an das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg i.d.F. vom 2.3.2010 und weiteren zusätzlichen Ämtern für die Entschädigungen. Es wird deshalb die Neufassung der Satzung vorgeschlagen. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt.

Dokumente
2018-01-05 Übersicht FFW Entschädigungen (.pdf)
Feuerwehrentschädigungssatzung FwES Fassung 22.01.2018 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:54 Uhr