Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten im Kindergarten Frickingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Elternbeirat Kindergarten Frickingen einen Antrag auf Erhöhung der Öffnungszeiten im Kindergarten Frickingen stellte. In dem Schreiben vom 14.12.2017 informieren die Elternbeiräte, dass sie eine Bedarfserhebung bei den Eltern der Kindergartenkinder durchgeführt haben. Die Auswertung habe ergeben, dass sich eine Vielzahl der Eltern vor allem aufgrund bestehender oder geplanter Berufstätigkeit für geänderte Öffnungszeiten ausspricht. Besonders wichtig finden viele eine Verlängerung der Vormittags-Öffnungszeiten bei unveränderten Öffnungszeiten am Nachmittag. Um diesem Elternwunsch gerecht zu werden, bittet der Elternbeirat, die Öffnungszeiten um zwei Stunden zu verlängern, sodass die Kinder täglich eine halbe Stunde später abgeholt werden können.

Bisherige Öffnungszeiten (25 Wochenstunden):
Montag:        8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:         8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch:         8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:        8.00 – 13.00 Uhr
Freitag:        8.00 – 12.00 Uhr

Um den Wunsch des Elternbeirats auf Erhöhung der Öffnungszeit um zwei Stunden zu konkretisieren, arbeiteten die Fachkräfte im Kindergarten Frickingen in Abstimmung mit dem Elternbeirat hierzu folgendes Modell aus (27 Wochenstunden):
Montag:        8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:         8.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch:         8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:        8.00 – 12.30 Uhr
Freitag:        8.00 – 12.30 Uhr
In eingruppigen Regelkindergärten ist die ständige Anwesenheit von zwei Fachkräften während der Öffnungszeit verpflichtend. 
Das vorstehende Öffnungszeitenmodell wurde mit allen beteiligten Fachkräften ausgearbeitet und ist mit dem vorhandenen Personal umsetzbar. Nachdem eine Fachkraft ihre regelmäßige Arbeitszeit lieber reduzieren statt ausweiten wollte, würde sich bei der Umsetzung des Modells folgende Veränderung (Erhöhung bzw. Reduzierung) der Arbeitszeiten ergeben:

Leitung des Kindergartens:                 Erhöhung von 35 auf 37 Wochenstunden
Stv. Leitung:                                        Reduzierung von 19 auf 16 Wochenstunden
Zweitkraft:                                        Erhöhung von 8 auf 8,5 Wochenstunden
Vertretungs-/Aushilfskraft:                        Erhöhung von 0 auf 4,5 Wochenstunden
Diese Arbeitszeitveränderungen würden Arbeitgeber-Mehrkosten von 336,53 Euro pro Monat bzw. 4.374,89 Euro pro Jahr verursachen.
Im Haushaltsplan 2018 hat die Gemeinde folgende Beträge beim Kindergarten Frickingen eingeplant:
Erträge:                                                                                          36.102 €
       davon Zuweisungen vom Land (Kindergartenlastenausgleich)                 26.552 €
       davon Elternbeiträge                                                                   9.550 €
Aufwendungen:                                                                                128.132 €
       davon Personalkosten                                                                101.532 €
       davon Sachaufwand, Bewirtschaftung und Unterhaltung                          26.600 €
Das bedeutet einen Eigenanteil der Gemeinde pro Kind/Jahr von                            4.686 €, somit 426 € pro Kind/Monat (11).
Im Kindergarten Frickingen wurden die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden, somit um 16,66 %, reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge jedoch um 25% reduziert. Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. 
Der Gemeinderat beschloss am 27.06.2017 einstimmig für den Kindergarten Frickingen folgende Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/19:
2017/2018
11 Monate
25% red.
U 3 = x 1,5
25 Std.
U 3 = x 1,5
12,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
91,00
136,50
68,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
69,00
103,50
52,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
46,00
69,00
34,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
15,00
22,50
11,50


2018/2019
11 Monate
25% red.
U 3 = x 1,5
25 Std.
U 3 = x 1,5
12,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
93,00
139,50
70,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
71,00
107,00
53,50
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
47,00
71,00
35,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
16,00
23,50
12,00

Sofern die beantragte Verlängerung der Öffnungszeiten um zwei Stunden umgesetzt werden soll, stellt sich die Frage, wie sich die Elternbeiträge im Gegenzug verändern, um die Personalmehrkosten zumindest teilweise zu kompensieren. 
Eine Verlängerung der Öffnungszeiten um zwei Stunden pro Woche bedeutet eine Steigerung um 8%. Wenn diese Steigerung auf die Elternbeiträge übertragen werden soll, würde dies für zukünftige Elternbeiträge bedeuten:

2017/2018
11 Monate
Bei 27 Std.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
98,00
147,00
73,50
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
75,00
112,00
56,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
50,00
75,00
37,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
16,00
24,00
12,00

2018/2019
11 Monate
Bei 27 Std.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
101,00
151,50
76,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
77,00
115,50
58,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
51,00
76,50
38,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
17,00
25,50
13,00

Um wieder relationsgerechte Verhältnisse herzustellen wäre alternativ folgende Berechnung denkbar:
Regelgruppen haben in der Regel eine Öffnungszeit von 30 Wochenstunden. 27 Wochenstunden bedeutet eine Reduzierung der Regelöffnungszeit um 10%. Dieses Berechnungsmodell würde folgende Elternbeiträge ergeben:

2017/2018
11 Monate
Bei 27 Std.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
109,00
163,50
82,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
83,00
124,00
62,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
55,00
82,50
41,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
18,00
27,00
13,50

2018/2019
11 Monate
Bei 27 Std.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
112,00
168,00
84,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
86,00
128,00
64,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
57,00
85,00
42,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
19,00
28,00
14,00

Zum Vergleich werden nachfolgend die Kernzahlen der beiden Berechnungsmodelle im Vergleich zu den bisher geltenden Elternbeiträgen in Frickingen und den Elternbeiträgen in den anderen Dischinger Kindergärten betreffend Regelgruppenbeitrag für Ü 3-Kinder in einer Übersicht dargestellt:
2017/2018
11 Monate
Bisheriger Beitr.
25% red.
Bei 27 Std.
Alt. 1
Bei 27 Std.
Alt. 2

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
91,00
98,00
109,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
69,00
75,00
83,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
46,00
50,00
55,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
15,00
16,00
18,00

2018/2019
11 Monate
Bisheriger Beitr.
25% red.
Bei 27 Std.
Alt. 1
Bei 27 Std.
Alt. 2

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
93,00
101,00
112,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
71,00
77,00
86,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
47,00
51,00
57,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
16,00
17,00
19,00

Bisher wird im Haushaltsplan 2018 von Elternbeiträgen in Höhe von 9.550 € ausgegangen. Bei der Umsetzung der Alternative 1 mit einer Steigerung von 8% ist mit Mehreinnahmen von 764 € pro Jahr zu rechnen. 
Bei Umsetzung der Alternative 2 ergibt sich im Vergleich zu Alternative 1 eine weitere Steigerung von rd. 11%, somit werden die Mehreinnahmen auf 848 € geschätzt. Es handelt sich dabei um eine Annahme, denn die Familienstrukturen und Kindergartenzeitkontingente der Kindergartenkinder ab dem neuen Kindergartenjahr sind nicht im Detail bekannt.

Diesen Mehreinnahmen stehen Personal-Mehrausgaben von 4.374,89 € gegenüber. 
Bei der Gemeinde würde somit ein Eigenanteil von 3.610,89 € (Alternative 1) oder 3.526,89 € (Alternative 2) verbleiben.

Datenstand vom 04.11.2021 14:54 Uhr