Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass seit der Einbringung am 20.12.2017 und der Vorstellung in der Klausurtagung am 08.01.2018 im Erfolgsplan und im Vermögensplan keine Änderungen vorgenommen wurden.

Es wurde nun aber die Darstellung des Wirtschaftsplans an die Muster des Neuen Kommunalen HaushaltsRechts angepasst. Im Ergebnis- und im Finanzhaushalt wurden im Gegensatz zum Haushalt der Gemeinde die einzelnen Sachkonten aufgeführt. Die Lesbarkeit bleibt beim Eigenbetrieb dadurch trotzdem noch erhalten. 
Der Wirtschaftsplan mit Anlagen wurde dem Gemeinderat vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Wirtschaftsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nun dem Gemeinderat vorgestellt.

Auf Basis des Erfolgsplans 2018 erfolgte auch die Gebührenkalkulation der Wasserbezugsgebühr des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen für das Jahr 2018.

In der Sitzung vom 23.01.2017 wurde vom Gemeinderat keine Änderung der Wasserbezugsgebühr auf der Grundlage des Erfolgsplans für das Jahr 2017 beschlossen.

Für das Jahr 2018 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Diese Kalkulation wird anhand dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 08.01.2018 ausgeteilten Erfolgsplan nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:
Die Kosten der Wasserversorgung können wie im Ergebnishaushalt dargestellt für die Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Die kalkulatorischen Kosten werden wie folgt ermittelt.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Tiefbrunnen        5,00 %        20 Jahre
       Quellfassungen        2,00 %        50 Jahre
       Wasserleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Druckleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Hochbehälter        2,00 %        50 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        6,67 %        15 Jahre
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit 3,5 % aufgelöst.

Die Kapitalverzinsung wird bei der Wasserversorgung nicht mehr berechnet. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Bei der Wasserversorgung sind die Erzielung eines Gewinns und die Erwirtschaftung eines Ertrags für den Haushalt der Gemeinde beabsichtigt. Deshalb gibt es hier nicht wie bei der Abwasserbeseitigung eine Gebührenobergrenze, die nicht überschritten werden darf.

Nach der letzten Abrechnung wird für 2018 die Frischwassermenge auf 288.000 m³ prognostiziert. 

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Wasserversorgung von 5,00 €/Monat oder 
60,00 €/Jahr erhoben.
Aus der Grundgebühr wird bei rund 1.670 Anschlüssen mit Einnahmen von 100.000 € gerechnet.
Auf Grund der Verbrauchsabrechnung 2016 wird mit einer abzugebenden Wassermenge von 280.000 m³ gerechnet. Bei der derzeitigen Wassergebühr von 2,00 €/m³ ergibt dies Einnahmen von 554.000 €.
Zusammen mit den Aufwendungsersätzen und Erlösen aus Verkäufen sowie Zinserträgen wird mit ordentlichen Erträgen von 722.100 € gerechnet.
Die Aufwendungen betragen laut dem Ergebnishaushalt 708.318 €. Aus dem Überschuss von 13.782 € ergibt sich, dass an die Gemeinde keine Konzessionsabgabe ausbezahlt werden kann.
Der verbleibende Gewinn beträgt dadurch auch 13.782 €.
Da nach der Finanzplanung in den kommenden Jahren wieder mit einem höheren Überschuss und auch mit einer Konzessionsabgabe für die Gemeinde zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor die Wassergebühr für 2018 auf 2,00 €/m³ zu belassen.
Des Weiteren erläutert Kämmerer Kilacsko die Präsentation, die in der Anlage beigefügt ist.

Dokumente
2018-Wirtschaftsplan_Gesamt (.pdf)
EBW-2018-WiPlan-Präsentation (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:54 Uhr