Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Dirk Schabel, Nachfolger von Kämmerer Kilacsko, erläutert die nachfolgenden Punkte.

1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2018

Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts, die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen der Stellenplan, die Finanzplanungen sowie verschiedene Gesamtpläne und Übersichten. Die Haushaltsansätze sind gewissenhaft und sorgfältig zu schätzen, sofern sie nicht berechnet werden können.

In dem Haushaltsplan müssen alle Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen enthalten sein, die im Haushaltsjahr voraussichtlich fällig werden.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden die Grundlage für die Finanzwirtschaft und die Haushaltspolitik der Gemeinde.

Der Ergebnishaushalt soll nach § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung ausgeglichen sein.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat durch den Haushaltserlass vom 
19. Juni 2017 Richtlinien über die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 festgelegt und Hinweise für die Haushalts- und Finanzplanung gegeben. Die Werte berücksichtigten die Steuerschätzung vom November 2017.

2. Gliederung des Haushalts
Im Zuge der Aufstellung des ersten doppischen Haushalts hat sich gezeigt, dass die bisher angedachte und am 22.05.2017 beschlossene Gliederung des Gesamthaushaltes in 5 Teilhaushalte nicht sehr praktikabel ist. § 14 GemHVO sieht vor, dass die Gemeinde für alle Aufgabenbereiche eine Kostenrechnung nach den örtlichen Bedürfnissen führt. Dazu gehört auch eine Weiterverrechnung der Kosten von Steuerungs-und Servicebereichen (z.B. Bürgermeister, Gemeinderat, Bauhof, Teile der Verwaltung) auf die Gemeindeaufgaben (z.B. Ordnungswesen, Schulen, Gemeindestraßen, etc.). Nach der bisherigen Gliederung der Teilhaushalte hätte dies zur Folge, dass teilweise eine gegenseitige Verrechnung zwischen den bisher beschlossenen Teilhaushalten erfolgt, was dem Grundgedanken einer möglichst transparenten internen Kostenverrechnung widerspricht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den künftigen doppischen Haushaltsplan nicht wie bisher angedacht nach der örtlichen Organisation in 5 Teilhaushalte zu gliedern (1. Bürgermeister, 2. Hauptamt, 3. Ortsbauamt, 4. Kämmerei, 5. Allgemeine Finanzwirtschaft) sondern die Gliederung nach Produktbereichen unter Berücksichtigung von internen Verrechnungen in 3 Teilhaushalte vorzunehmen:
1. Steuerung / Service
2. Gemeindeaufgaben
3. Finanzwirtschaft.
Anschließend stellt er die in der Anlage beigefügte Präsentation vor.

Dokumente
2018-01-22 HH2018 - Präsentation Gemeinderat (.pdf)
2018-01-22 HHPlan und HHSatzung 2018 (.pdf)
2018-01-22 HH-Satzung_2018 (.pdf)
2018-01-22 Überleitung VWH (.pdf)
2018-01-22 Ueberleitung VMH (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:54 Uhr