Info über das Landessanierungsprogramm


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Marianne Maier-Rivera von der STEG Stadtentwicklung GmbH begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass das Land Baden-Württemberg Städte und Gemeinden im Rahmen des Landessanierungsprogramms jährlich mit namhaften Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt. Die Gelder werden dem Kommunalen Investitionsfond entnommen.

Fördergegenstand ist der vieljährige Sanierungs- bzw. Entwicklungsprozess als Gesamtmaßnahme in einem genau abgegrenzten Gebiet, nicht aber die einzelne Maßnahme. Die Förderung erfolgt in Baden-Württemberg als Gesamtförderung des Sanierungsprozesses; die Kommune ruft die Förderung im Lauf der Durchführungsjahre ab.

Grundlage für den Einsatz der Städtebaufördermittel in allen Förderprogrammen sind das Baugesetzbuch und die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR) in der Fassung vom 23. November 2006 – Az.: 5-2520.2/8  (GABl. 2006, S. 568), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.9.2013 (GABl. 2013, S. 470).

Frau Maier-Rivera von der STEG Stadtentwicklung GmbH wird mittels der beigefügten Präsentation über die Eckpunkte des Landessanierungsprogramms informieren.

Dokumente
PPP_GR_08.01.17_Dischingen (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:53 Uhr