Antrag der Katholischen Kirchengemeinde auf Änderung der Öffnungszeiten im Kinderhaus St. Johannes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Pfarrer Dr. Horst begrüßen.

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen bisher folgende Öffnungszeiten gelten:

Krippengruppe (U 3):
  • Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr
  • Ganztagesgruppe: Montag bis Freitag 7:00 bis 16:30 Uhr

Kindergartengruppen (Ü 3):
  • Regelgruppe: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 
    Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
  • Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag von 7.00 Uhr - 13.00 Uhr
  • Ganztagesgruppe:
    Montag bis Freitag von 7:00 - 16:30

In diesem Kindergartenjahr 2017/18 wurde nun an den Freitagnachmittagen ab 15 Uhr eine geringe Nachfrage festgestellt. In der Regel waren ab diesem Zeitpunkt nur noch zwei Kinder anwesend.

Nach Rücksprache mit dem Elternbeirat und dem Kirchengemeinderat (einstimmiger Beschluss am 28.11.2017) beschloss die Katholische Kirchengemeinde Dischingen, bei der Gemeinde Dischingen die Reduzierung der Öffnungszeiten an Freitagnachmittagen zu beantragen. 
Eine entsprechende Änderung der Öffnungszeiten an anderen Tagen (frühere Öffnung oder spätere Schließung, um die Gesamtöffnungszeit unverändert zu halten) ist nach Auffassung der Katholischen Kirchengemeinde Dischingen nicht notwendig. Eine vom Kindergarten durchgeführte Umfrage im Hinblick auf die Öffnungszeiten ergab keinen Bedarf der Eltern für die Zeit freitags von 15.00 bis 16.30 Uhr und auch keinen zusätzlichen Bedarf für die Zeiten montags bis donnerstags von 16.30 bis 17.00 Uhr.
Deshalb soll das in dieser Zeit eingesetzte Personal (2 Betreuungspersonen mit je 1,5 Stunden) nach Auffassung der Katholischen Kirchengemeinde nach Bedarf, in der Regel vormittags, zusätzlich eingesetzt werden, um die pädagogische Betreuung der Kinder zu verbessern. Dies würde auch zu einer größeren Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und dadurch zu weniger Fehlzeiten führen. Eine Änderung der Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich.
Die Katholische Kirchengemeinde hat zugesichert, die Öffnungszeiten zu erweitern, sobald ein Bedarf bei fünf Kindern wieder gegeben ist.
Bereits am 23.03.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, zur Entlastung des pädagogischen Personals eine ehrenamtliche hauswirtschaftliche Kraft für drei Stunden täglich montags bis freitags im Kinderhaus St. Johannes zu engagieren. Sie hat ursprünglich eine Aufwandsentschädigung entsprechend der für Jugendbegleiter von der Gemeinde Dischingen erhalten und wurde an die Katholische Kirchengemeinde ausgeliehen.
Da die steuerfreie „Übungsleiterpauschale“ von 2.400 € pro Kalenderjahr ab 2016 regelmäßig überschritten wird, ist sie seit September 2016 direkt bei der Katholischen Kirchengemeinde im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angestellt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 9 Stunden. 

Datenstand vom 04.11.2021 14:45 Uhr