Ausbau der Ortsdurchfahrt Demmingen - Eglinger Straße; Bau eines Fahrbahnteilers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 19.04.2017 die von Ing.-Büro Kolb und dem Landratsamt Heidenheim abgestimmte Planung für den Ausbau der Eglinger Straße in Demmingen beschlossen hat. Diese Planung beinhaltet am Ortseingang einen Fahrbahnteiler.

Beim Ausbau der Eglinger Straße handelt es sich um ein gemeinsames Projekt des Landkreises Heidenheim und der Gemeinde Dischingen. Der Landkreis Heidenheim trägt sämtliche Kosten, die auf die Fahrbahn entfallen und die Gemeinde die Kosten für die Gehwege, Randbereiche und den Fahrbahnteiler.

Kostenträger für den Fahrbahnteiler ist die Gemeinde, weil der Kreistag einen Grundsatzbeschluss gefasst hat, dass sich der Landkreis grundsätzlich nicht an verkehrsberuhigenden Maßnahmen beteiligt. Eine Ausnahme kommt nur zum Tragen, wenn die Maßnahme verkehrsrechtlich notwendig ist. Hierfür fehlt es schon allein am Verkehrsaufkommen.

Die Gemeindeverwaltung hat inzwischen die Förderfähigkeit des geplanten Verkehrsteilers abgeklärt. Eine Förderung im ELR ist nicht möglich, weil der Teiler außerhalb der Ortsmitte bzw. den angrenzenden Siedlungsbereichen aus den 60-er Jahren mit Entwicklungsbedarf liegt. Mittel aus dem Ausgleichstock sind ebenfalls nicht zu erwarten, da die Kreisstraße in der Straßenbaulast des Landkreises liegt.

Als Grundlage für die Beratung, ob der Verkehrsteiler auch ohne Förderung gebaut wird, hat das Ing.-Büro Kolb aktuell nochmals die Kosten ermittelt, die auf die Gemeinde in diesem Fall zukommen. Es muss demnach mit einem Kostenaufwand von 29.000 Euro gerechnet werden.

Die Gründe, den Verkehrsteiler trotzdem zu bauen, liegen darin, dass in der Eglinger Straße nur ein einseitiger Gehweg vorhanden sein wird und die Fußgänger, insbesondere auch die Grundschüler der Klasse 1 und 2, die Fahrbahn queren müssen. Der Fahrbahnteiler am Ortseingang würde den Verkehr sicher verlangsamen und somit zur Verkehrssicherheit beitragen.
Gegen den Bau des Verkehrsteilers sprechen die hohen Kosten in Höhe von 29.000 Euro und die Tatsache, dass der Bau eines Verkehrsteilers beim Ausbau der Ortsdurchfahrt Eglingen – Demminger Straße, aus Kostengründen abgelehnt wurde. Strebt man eine Gleichbehandlung an, müsste man jetzt konsequenterweise auch auf den Verkehrsteiler in Demmingen verzichten. 
Aus Sicht der Verwaltung kann die Situation allerdings nicht 1:1 übertragen werden, da in Eglingen beidseitig Gehwege vorhanden sind und somit eine Straßenüberquerung – auch für Schulkinder - am Ortseingang nicht unbedingt notwendig ist.

Dokumente
E-S-Lageplan_M250 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:44 Uhr