Interkommunale Zusammenarbeit zum Pakt für Integration; Vereinbarung mit der Stadt Giengen über die Mitverwaltung der Integrationsmanager/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass am 18.09.2017 der Gemeinderat darüber informiert wurde, dass das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration unterzeichnet hat. Damit sollen Standards bei der Integration von Flüchtlingen gesetzt werden. Als Kernelement des Paktes fördert das Land mit der neuen Maßnahme des Integrationsmanagements eine flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden. 

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift befindet sich aktuell immer noch in der Ausarbeitung. Damit sich eine daraus resultierende spätere Entscheidung über Förderanträge für die Kommunen nicht nachteilig auswirkt, soll darin geregelt werden, dass der Beginn der Maßnahme für eine etwaige spätere Bewilligung unschädlich sein soll. 

Unbeschadet der zu erlassenden „Zuwendungsrichtlinie zum Integrationsmanagement“ gab das Ministerium für Soziales und Integration zu den wesentlichen Fragen des Verfahrens vorläufige Hinweise heraus mit folgenden Eckpunkten: 

Es wird eine zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. Dabei sollen Integrationsmanager/innen eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung mit Hilfe eines individuellen Integrationsplanes durchführen. Sie wirken damit insbesondere auf eine Stärkung der Selbständigkeit der geflüchteten Personen hin und fördern ihren individuellen Integrationsprozess. Eine Antragstellung ist in entsprechenden Einzelfällen rückwirkend zum 1. Januar 2017 möglich.
Auf die Gemeinde Dischingen entfiel nach ursprünglichen Berechnungen des Ministeriums für Soziales und Integration entsprechend den zugewiesenen Asylbewerberzahlen vorläufig ein Betrag von 8.918,00 Euro. Die finale Verteilung der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage der Zählung nach § 29d Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit Stichtag 15.09.2017. 
Angerechnet werden nur Personen, die im Zeitraum 01.01.2015 bis 29.02.2016 nach Baden-Württemberg zugezogen sind und sich zum Stichtag 15.09.2017 in der Anschlussunterbringung in Dischingen befinden sowie die zu diesem Personenkreis nachgezogenen Familienangehörigen. Zu den letztgenannten zählen auch die nach dem 01.01.2015 geborenen Kinder. Für Dischingen bedeutet dies, dass 11 Personen berücksichtigt werden können; 17 jedoch nicht, da diese vor oder nach dem maßgeblichen Zeitpunkt nach Baden-Württemberg eingereist sind.
Somit ergibt sich nach dem Stichtag eine vorläufige Kopfpauschale nach § 29d Abs. 1 FAG von 13.475 € für 2018. Sie verbleibt zum Ausgleich der Integrationslasten bei der Gemeinde. Der Kopfbetrag für das Integrationsmanagement, welcher auf Dischingen entfällt (vorläufig 8.635 €) wird direkt an Giengen als Antragsteller für die Personalkosten überwiesen. Zusätzliche Kosten entstehen jedoch für die Gemeinde durch die Übernahme entsprechender Sachkosten für den/die Integrationsmanager/in.
Ab sofort können Anträge auf eine Förderung für Integrationsmanager/innen gestellt werden. Allerdings können nur ganze Stellen (darüber hinaus auch anteilige Stellen) beantragt werden. Für den gesamten Landkreis Heidenheim ist eine Förderung von 15,23 bis zu 19,12 Vollzeitäquivalenten zu erwarten, je nach Qualifikation der Stelleninhaber/innen.
Bei den Qualifikationsanforderungen für das Personal wird es neben Personen mit einem Studienabschluss auch Personen mit Erfahrungswissen – zum Beispiel durch ein vorhergehendes ehrenamtliches Engagement – ermöglicht, das Integrationsmanagement zu übernehmen. 
Da die meisten Kommunen im Landkreis Heidenheim aufgrund der in Aussicht gestellten Finanzmittel keine Vollzeitstellen gefördert bekommen, haben sich zunächst zwei Verbundlösungen ergeben:  
-        Heidenheim a. d. B. mit den Kommunen Gerstetten, Königsbronn, Nattheim und Steinheim a. A.: die Stellen wurden bereits ausgeschrieben.
-        Giengen a. d. B. mit den Kommunen Herbrechtingen, Hermaringen, Niederstotzingen, Sontheim a. d .B. und Dischingen. Allerdings prüfen die Kommunen Herbrechtingen, Niederstotzingen und Sontheim a. d .B., ob sie nicht eine eigene Verbundlösung realisieren wollen.

So wird u.a. Giengen den entsprechenden Förderantrag für die jeweiligen Kommunen mit stellen und Anstellungsträger für die entsprechende Anzahl an Integrationsmanagerstellen werden. Grundlage ist die ausgearbeitete Kooperationsvereinbarung, welche dieser Beschlussvorlage angehängt ist. Sie regelt u. a. die Verteilung der Einsatzzeiten und die Aufteilung der Kosten (Personal- und Sachkosten) auf die Kommunen. 

Dokumente
Tätigkeitsbericht Integrationsmanagement Dischingen (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:44 Uhr