Bestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss nach dem Baugesetzbuch


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2017 ö 6

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Friedrich Kliacsko berichtet, dass die Amtszeit der Gutachter im Gutachterausschuss am 13.11.2017 abgelaufen ist und die Gutachter deshalb neu bestellt werden müssen.

Die bisherige Besetzung des Gutachterausschusses:

Vorsitzender        Friedrich Kilacsko        seit 01.02.1980

Stv. Vorsitzender        Harald Wörner        seit 05.06.2002

Gutachter        Gerhard Baum        seit 16.02.1989
       Klemens Ernst        seit 02.03.1993
       Karl-Heinz Pappe        seit 12.05.1997
       Rudi Jakl        seit 12.05.2001
       Hans Kaiser        seit 12.05.2001
       Herbert Zeyer        seit 12.05.2001
       Stefan Kragler        seit 14.11.2013
       Harald Scherbaum        seit 14.11.2013

Finanzamt        Johann Schilk        seit 12.05.2005
Stv.        Thomas Baur        seit 27.07.2015

Nach § 192 BauGB und § 2 der Gutachterausschussverordnung werden die Gutachter von der Gemeinde auf vier Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.
Von den oben aufgeführten Gutachtern der Gemeinde würden alle weitermachen. Da Friedrich Kilacsko zum 30.06.2018 in Pension geht wird vorgeschlagen, seinen Nachfolger Dirk Schabel ebenfalls in den Gutachterausschuss zu wählen. Er wäre bereit, dieses Amt anzunehmen.

Vom Finanzamt wurden wie bisher Herr Johann Schilk als ehrenamtlicher Gutachter und Herr Thomas Baur als Stellvertreter vorgeschlagen.

Herr Kilascko erläutert, dass mit der Bestellung der Gutachter zeitgleich ein neuer Vorsitzender bestimmt werden kann.

Außerdem kann der Gemeinderat weitere Personen als Gutachter vorgeschlagen.

Datenstand vom 04.11.2021 14:42 Uhr