Antrag der Kath. Kirchengemeinde Dischingen auf Änderung der Öffnungszeiten im Kinderhaus St. Johannes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2017 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Evi Saur berichtet, dass im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen  bisher folgende Öffnungszeiten gelten:
Krippengruppe (U 3):
  • Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr
  • Ganztagesgruppe: Montag bis Freitag 7:00 bis 16:30 Uhr
Kindergartengruppen (Ü 3):
  • Regelgruppe: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 
    Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
  • Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag von 7.00 Uhr - 13.00 Uhr
  • Ganztagesgruppe:
    Montag bis Freitag von 7:00 - 16:30

In diesem Kindergartenjahr 2017/18 wurde nun an den Freitagnachmittagen ab 15 Uhr eine geringe Nachfrage festgestellt. In der Regel waren ab diesem Zeitpunkt nur noch zwei Kinder anwesend.

Nach Rücksprache mit dem Elternbeirat und dem Kirchengemeinderat beschloss die Katholische Kirchengemeinde Dischingen, bei der Gemeinde Dischingen die Reduzierung der Öffnungszeiten an Freitagnachmittagen zu beantragen. 

Eine entsprechende Änderung der Öffnungszeiten an anderen Tagen (frühere Öffnung oder spätere Schließung, um die Gesamtöffnungszeit unverändert zu halten) ist nach Auffassung der Katholischen Kirchengemeinde Dischingen nicht notwendig.

Das in dieser Zeit eingesetzte Personal (2 Betreuungspersonen x 1,5 Stunden) soll nach Auffassung der Katholischen Kirchengemeinde nach Bedarf, in der Regel vormittags zusätzlich eingesetzt werden, um die pädagogische Betreuung der Kinder zu verbessern. Dies würde auch zu einer größeren Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und dadurch zu weniger Fehlzeiten führen.

Evi Saur erläutert, dass eine Entscheidung über die Änderung der Öffnungszeiten  weitreichende Folgen hat, denn das Katholische Verwaltungszentrum in Heidenheim wird dann beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) – Landesjugendamt – in Stuttgart einen Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis stellen. 

Herr Pfarrer Dr. Horst hat nach Rücksprache mit den Erzieherinnen nun angeboten, eine Umfrage zum Bedarf der Eltern im Hinblick auf die Öffnungszeiten durchzuführen. 

Datenstand vom 04.11.2021 14:42 Uhr