Bericht über die Gewässerschau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2017 ö 2

Sachverhalt

Bernd Schweda berichtet, dass der Träger der Unterhaltungslast eines Gewässers nach dem Wassergesetz mindestens alle fünf Jahre die Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Gewässerrandstreifen sowie das Gewässerumfeld zu besichtigen hat. 

Die Gewässerschau dient dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen, insbesondere in Punkto Hochwasserschutz und der ökologischen Funktion der Gewässer zu prüfen. Hierbei sollen Gefahren am Gewässer, unzulässige Nutzungen und sonstige Mängel festgestellt werden und deren Behebung eingeleitet werden.
Die Gemeindeverwaltung hat deshalb einen nach Absprache mit der Unteren Wasserbehörde abgesprochenen Teilnehmerkreis zu der Gewässerschau eingeladen, um diese mit fachlicher Beurteilung zu begleiten. Bei der durchgeführten Begehung der Egau am 23.03.2017 von der Sägmühle bei Iggenhausen bis zum Steg südlich Dischingen wurden 23 Missstände festgestellt. Diese sind samt Bildmaterial in Erfassungsbögen aufgenommen. 

Herr Schweda erläutert, dass es nun Aufgabe der Gemeinde als Träger der Unterhaltungslast ist, diese Missstände zu beseitigen bzw. die Verursacher zur Beseitigung der Mängel aufzufordern. Zwar wurden bereits einige Mängel behoben, jedoch einige grundlegende Probleme, wie die Entfernung von Sedimentablagerungen, die Instandsetzung von Böschungsausschwemmungen und die Verbesserung der Gewässerökologie im Ortsbereich in Dischingen sind jedoch nur in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde umzusetzen. Hier sind bereits Gespräche mit dem Landratsamt und dem Büro Zeeb und Partner im Gange. Bei den konkreten Projekten wird der Verein für Fischerei und Gewässerschutz als Fischwasserpächter mit eingebunden. Sobald hierzu Vorschläge und die damit zusammenhängenden Kosten vorliegen, wird die Verwaltung den Gemeinderat informieren. Sofern dieses Jahr noch freie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden noch einzelne Maßnahmen umgesetzt. Grundsätzlich muss die Gewässerstruktur der Egau und bei einem Teil deren Zuläufe verbessert werden und ist deshalb im Bewirtschaftungsplan der Wasserrahmenrichtlinie 2015 ausgewiesen. Hierfür ist die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes (GEP) samt Pflegeplan 
erforderlich und es müssen 30 000,- Euro in den Haushaltsplan eingestellt werden.  

Dokumente
Übersichtsplan Gewässerschau 23.03.2017 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:42 Uhr