Bekanntgabe Förderprogramm Integrationsmanagement


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 18.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.09.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration unterzeichnet hat. Damit sollen Standards bei der Integration von Flüchtlingen gesetzt werden. Als Kernelement des Paktes fördert das Land mit der neuen Maßnahme des Integrationsmanagements eine flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden. 

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift befindet sich derzeit in der Ausarbeitung. Damit sich eine daraus resultierende spätere Entscheidung über Förderanträge für die Kommunen nicht nachteilig auswirkt, soll darin geregelt werden, dass der Beginn der Maßnahme für eine etwaige spätere Bewilligung unschädlich sein soll. 

Unbeschadet einer alsbald zu erlassenden „Zuwendungsrichtlinie zum Integrationsmanagement“ gab das Ministerium für Soziales und Integration zu den wesentlichen Fragen des Verfahrens vorläufige Hinweise heraus mit folgenden Eckpunkten: 

Es wird eine zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. Dabei sollen Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager (im Folgenden Integrationsmanager) eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung mit Hilfe eines individuellen Integrationsplanes durchführen. Sie wirken damit insbesondere auf eine Stärkung der Selbständigkeit der geflüchteten Personen hin und fördern ihren individuellen Integrationsprozess. Eine Antragstellung ist in entsprechenden Einzelfällen rückwirkend zum 01. Januar 2017 möglich.

Damit die Förderung des Integrationsmanagements möglichst frühzeitig starten kann, ist im Pakt ausdrücklich vorgesehen, dass im Antragsverfahren als erste Tranche 60 Prozent der Mittel des Jahres 2017 auf einer vorläufigen Grundlage zur Verfügung gestellt werden. 
Auf die Gemeinde Dischingen entfällt nach Berechnungen des Ministeriums für Soziales und Integration entsprechend den zugewiesenen Asylbewerberzahlen vorläufig ein Betrag von 8.918,00 Euro. Entsprechende Zuwendungsbescheide ergehen nach positiver Bewertung des Antrags mit vorläufiger Wirkung. Die finale Verteilung der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage der Zählung nach § 29d Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit Stichtag 15.09.2017. Auch aus diesem Grund wurde Dischingen am 30.08.2017 noch eine 6-köpfige Familie aus Nigeria zugeteilt.
Die endgültige „Zuwendungsrichtlinie zum Integrationsmanagement“ wird nach den Ergebnissen der Erhebung im Sinne von § 29d (FAG) veröffentlicht werden.
§ 29d FAG betrifft die Förderung der Integration und der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern und besagt in Absatz 1:
Das Land beteiligt sich an den auf den hohen Flüchtlingszugängen im Jahr 2015 beruhenden Integrationslasten der Gemeinden mit pauschalen Zuweisungen. Die Zuweisungen betragen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 90 Millionen Euro. Sie werden im Verhältnis der zum 15. September des laufenden Jahres aus den Flüchtlingszugängen des Landes im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 29. Februar 2016 nachweislich in der jeweiligen Gemeinde in der Anschlussunterbringung befindlichen Personen zuzüglich der Personen, die infolge des Familiennachzugs gefolgt sind, verteilt. Die Zahl der zu berücksichtigenden Personen ist von der jeweiligen Gemeinde zu erheben. Die Stadt- und Landkreise melden in Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden die Zahlen bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres dem Statistischen Landesamt. Nachträgliche Anpassungen der übermittelten Daten sind nur in begründeten Fällen bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zulässig.

Ab sofort können Anträge auf eine Förderung für Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager gestellt werden. Allerdings können nur ganze Stellen (darüber hinaus auch anteilige Stellen) beantragt werden. 
Da die meisten Kommunen im Landkreis Heidenheim aufgrund der in Aussicht gestellten Finanzmittel keine Vollzeitstellen gefördert bekommen, haben sich zwei Verbundlösungen ergeben:  
  • Heidenheim a. d. B. mit den Kommunen Gerstetten, Königsbronn, Nattheim und Steinheim a. A.
  • Giengen a. d. B. mit den Kommunen Herbrechtigen, Hermaringen, Niederstotzingen, Sontheim a. d .B. und Dischingen

Sowohl Heidenheim als auch Giengen werden die entsprechenden Förderanträge für die jeweiligen Kommunen mit stellen und Anstellungsträger für die entsprechende Anzahl an Integrationsmanagerstellen werden. Aktuell werden Kooperationsverträge ausgearbeitet, welche u. a. die Verteilung der Einsatzzeiten und die Aufteilung der Kosten (Personal- und Sachkosten) auf die Kommunen regelt. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird der Gemeinderat unterrichtet. 

Bei den Qualifikationsanforderungen für das Personal wird es neben Personen mit einem Studienabschluss auch Personen mit Erfahrungswissen – zum Beispiel durch ein vorhergehendes ehrenamtliches Engagement – ermöglicht, das Integrationsmanagement zu übernehmen.

Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Baum, wie viele Asylanten derzeit in der Gemeinde Dischingen sind, auch in den Ortsteilen, antwortet Hauptamtsleiterin Saur, dass nur noch in Dischingen, Margaretenweg, Asylanten untergebracht sind. Dort hat die Gemeinde aktuell zwei 4-Zimmerwohungen und eine 2-Zimmerwohnung gemietet.

Datenstand vom 04.11.2021 14:39 Uhr