Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Baugrundstück: Flurstück Nr. 205/5, Ahornweg 1, Ballmertshofen
Befreiungen/
Abweichungen: Für das Bauvorhaben wird ein Antrag auf Befreiung der
Baugrenzüberschreitung um 1 m auf der süd-östlichen Seite
sowie die Befreiung für die geringfügige Überschreitung von der
Gebäudehöhe an der Grenzgarage. Wurde vor Ort mit
Kreisbaumeister Herr Bohnert abgeklärt.
Objektbeschreibung: Das gesamte nicht unterkellerte Bauvorhaben erhält die
Außenmaße von ca. 20,00 m x 11,00 m. Das Satteldach erhält
eine Dachneigung am Wohngebäude sowie der Grenzgarage
von 45°. Die Traufhöhe am Wohngebäude variiert zwischen ca.
3,10 m x 4,00 m und die Firsthöhe beträgt ca. 8,50 m. Die
Traufhöhe an der Grenzgarage beträgt 2,90 m und die
Firsthöhe 5,90 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.