Beitritt zum Verein Geopark Ries e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.07.2017 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Kreistag des Landkreises Donau-Ries am 28.06.2016 die Bewerbung des Geoparks Ries für den Status UNESCO Global Geopark beschlossen hat. Die Bewerbungsschrift wurde termingerecht bei der Deutschen UNESCO Kommission eingereicht. Nach der schriftlichen Bewerbung kam eine Delegation des Nationalkomitees in den Geopark Ries. Letztlich wurde über die Bewerbung im dafür zuständigen Nationalkomitee am 3. November 2016 beraten.

Als Ergebnis von Bereisung und Beratung wurde der Geschäftsführung des Geoparks Ries vom hierfür federführenden Auswärtigen Amt mitgeteilt:

Das Nationalkomitee ist zu dem Schluss gekommen, den Antrag des Geoparks Ries für ein Jahr zurückzustellen.

Sehr positiv wurden folgende Aspekte des Antrages gewertet:

  1. Landschaft und Geotope des Geoparks Ries haben wissenschaftliche Bedeutung im internationalen Maßstab und besitzen ein klares Alleinstellungsmerkmal. Der Geopark Ries ist hinsichtlich seiner Ausstattung unzweifelhaft ein idealer Kandidat für den Status UNESCO Global Geopark.
  2. Die Integration in das Tourismusmarketing vor Ort ist vorbildlich. Der Geopark hat erste Schritte unternommen im Hinblick auf nachhaltige Regionalentwicklung (Vermarktung regionaler Produkte unter der Dachmarke „Geopark Ries kulinarisch“).
  3. Das Konzept der „Erlebnis-Geotope“ ist fachlich gut begründet, wenn auch einige Informationstafeln didaktisch reduzierter gestaltet sein könnten.
  4. Die Kooperation des Geopark-Teams mit dem RiesKraterMuseum ist beispielhaft.
  5. Die Qualifizierung der Geoparkführer erfüllt die aktuellen fachlichen Ansprüche.
  6. In der Netzwerkarbeit der Nationalen Geoparks ist der Geopark Ries seit Jahren engagiert.
Aus einem Grund wurde jedoch entschieden, dass die Bewerbung im Rahmen des UNESCO Geopark Programms nicht erfolgversprechend ist:

„Es ist zwingend die strukturelle Verankerung des Geoparks als Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, also einer Rechtsfähigkeit nach öffentlichem oder bürgerlichem Recht, herbeizuführen.“

Nachdem sich, nach anwaltlicher Erstberatung, öffentlich-rechtliche Organisationsformen wie Gründung eines Zweckverbandes oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) als dem Zweck der zu gründenden Organisation und dessen operative Tätigkeit nicht kompatibel erwiesen hat, hat der Geopark Ries daraufhin mit den Vorbereitungen für die Gründung eines Vereins begonnen. Dem (Fach-)Anwaltsbüro Noll, Stuttgart, wurde der Auftrag für die Erarbeitung der Vereinsregularien, insbesondere unter Beachtung der Erfordernisse des EU-Beihilferechts, erteilt.

Der Auftrag umfasste folgende Module:

  1. Ausarbeitung und Abstimmung der Vereinssatzung.
  2. Ausarbeitung und Abstimmung der Zusatzordnungen, nämlich einer Beitragsordnung, einer Geschäftsordnung für den Vorstand, einer Wahlordnung sowie einer Markenordnung.
  3. Teilnahme an der Gründungsversammlung und gegebenenfalls Leitung der Versammlung.
  4. Abstimmung der Satzung und der Zusatzordnung mit dem Vereinsregister und den für Steuerfragen zuständigen Stellen des Landratsamts und/oder dem Steuerberater.
  5. Aufstellung eines Betrauungsakts zur Betrauung des Vereins durch die Mitglieder und Entwurf entsprechender Beschlussvorlagen für die Stadt-,Gemeinderäte bzw. Kreisräte der Mitglieder, soweit eine Beschlussfassung hierfür erforderlich ist.
  6. Ausarbeitung eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Verein und den Partnerbetrieben von Geopark Ries kulinarisch.
  7. Überprüfung und Anpassung des Vertrages mit den Geopark Ries-Führer/innen und Vorgaben bzw. Ausarbeitungen zur Überleitung der Verträge auf den zu gründenden Verein. 
Mitglieder des Vereins können nur Landkreise, Städte und Gemeinden werden, die in den geografischen Grenzen des Nationalen Geoparks Ries liegen. Wichtig ist, dass es keine überlappende Gebiete beim bestehenden Geopark „Schwäbische Alb“ und dem geplanten Geopark „Ries“ gibt. Dischingen wird deshalb mit unterschiedlichen Flächen in beiden Geoparks vertreten sein.

Die vorliegenden Unterlagen 

  • Entwurf der Satzung 
  • Entwurf der Geschäftsordnung für den Vorstand
  • Entwurf der Beitragsordnung
  • Entwurf der Markenordnung 
  • Entwurf der Wahlordnung

sowie die Gesamtfinanzierung des Vereins sehen u.a. Folgendes vor:

  • Mitgliedsbeiträge:
Landkreis Donau-Ries: 20.000 €
Landkreise Ostalb, Dillingen, Heidenheim, Weißenburg-Gunzenhausen je 500 €
Städte je 100 €
Märkte und Gemeinden je 50 €
  • Der Landkreis Donau-Ries gibt dem Geopark Ries e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe der im Haushalt 2017 angesetzten Mittel.
  • Der Landkreis Donau-Ries trägt die Kosten für das Personal des Geoparks im Rahmen seiner Personalplanungen sowie die Sachkosten.

Der Landkreis Donau-Ries hat den Vereinsregularien sowie dem grundlegenden Konzept zugestimmt. Dem Nationalkomitee der UNESCO wurde signalisiert, dass die Vereinsgründung in die Wege geleitet wurde. Dies wurde positiv vermerkt und der Geopark Ries für eine erneute Bereisung vorgemerkt.

Hinweise: 

  • Zur Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und Kommunen wurden in allen Teilregionen Regionalkonferenzen abgehalten.

  • Die Gründungsversammlung fand am 06.07.2017 in Nördlingen statt. 

  • Der Mitgliedsbeitrag für 2017 soll die Hälfte des in der Beitragsordnung festgelegten Beitrags umfassen.

Dokumente
Geopark_Ries_eV_Beitragsordnung_sechste_Fassung_24_05_17.docx (.pdf)
Geopark_Ries_eV_Geschäftsordnung_Vorstand_sechste_Fassung_24_05_17.docx (.pdf)
Geopark_Ries_eV_Markenordnung_RA_Noll_sechste_Fassung_24_05_17.docx (.pdf)
Korr GP_Ries_eV_Wahlordnung_siebte_Fassung_31_05_17 (.pdf)
KorrSatzung 7. Entwurf 6.6.2017 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:31 Uhr