Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl am 24.09.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 19.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass am 24.09.2017 die Bundestagswahl stattfindet. Wie schon bei der Kommunalwahl werden auch hier wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein. Nach § 10 Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

Der Gemeinderat kann aber auch beschließen, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 zu entschädigen. 

Die Satzung sieht folgende Entschädigung vor:
Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden        15,00 Euro
Zeitaufwand von 3 – 6 Stunden                25,00 Euro
Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden        40,00 Euro

Nachdem die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tagsüber bereits Dienst im Wahllokal haben und sich dann alle um 18.00 Uhr wieder zum Auszählen treffen, ist ausgenommen vom Briefwahlvorstand bei allen der Tageshöchstsatz anzunehmen. 

Datenstand vom 04.11.2021 14:29 Uhr